STERBEGELD-VERSICHERUNGEN

Für 40 bis 85-Jährige.

Keine Gesundheitsfragen erforderlich !

 

 

Hubert Hoehl

Agenturleiter

Zeitlicher Auszahlungsvorteil

einer Sterbegeld-Versicherung:

  • Der Versicherer zahlt im Sterbefall die Versicherungsleistung kurzfristig (innerhalb weniger Tage) an die im Versicherungsschein bezugsberechtigte Person aus. Es kann grundsätzlich jede beliebige Person vom Versicherungsnehmer als bezugsberechtigte Person benannt werden. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde. Nur zur Information:  Bei Bankguthaben der verstorbenen Person hingegen erfolgt die Verfügbarkeit über das gesamte Bankguthaben, wenn kein Erbvertrag oder notarielles Testament oder Bankvollmacht vorhanden ist erst nach Vorlage des Erbscheins.
  • Die Ausstellung des Erbscheins kann je nach Erbfall einige Tage bzw. einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern. Zuständig für die Erstellung des Erbscheins ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. 

Welche

Sterbegeld-Versicherungen

erhalten Sie bei mir:

1) Sterbegeld-Versicherungen mit 

​​​​Sterbegeld-Versicherungssummen

zwischen 2.000 Euro bis maximal

15.000 Euro. 

 

ANGEBOTE FÜR 

40 BIS 85-JÄHRIGE 

mit laufender Beitragszahlung der Versicherungsprämie,

und zwar monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder

jährliche Zahlungsweise.

KEINE GESUNDHEITSFRAGEN 

BEI VERTRAGSABSCHLUSS ERFORDERLICH !

Die Beitragszahlungsdauer

beträgt mindestens 10 Jahre,

 höchstens bis Endalter 90 Jahre. 

Die Beitragszahlungsdauer

beträgt ab Eintrittsalter 80 immer bis

Endalter 90.

Der Versicherungsnehmer hat die 

Möglichkeit zum Versicherungsbeginn,

zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung,

einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 %

der Versicherungssumme zu zahlen, um

die oben genannten Beitragszahlungsdauern zu

verkürzen !

LEISTUNGSSPEKTRUM

der Sterbegeld-Versicherung:

  • Auszahlung der Todesfall-Summe an Bezugsberechtigte bzw. Erben.
  • Im  1. bis 9. Monat werden im Todesfall lediglich die eingezahlten Beiträge als Todesfall-Summe gezahlt. Bitte bedenken Sie, daß der Versicherer bei Abschluss des Vertrages zuvor auf die Gesundheitsfragen verzichtet hat. 
  • Im 10. bis 12. Monat werden 25 % der Versicherungssumme bei Tod fällig. 
  • Im 13. bis 15. Monat werden 50 % der Versicherungssumme bei Tod fällig.                  
  • Im 16. bis 18. Monat werden 75 % der Versicherungssumme bei Tod fällig.             
  • Ab 19. Monat nach Beginn der Sterbegeld-Versicherung wird im Todesfall die volle vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Die ausgezahlte Versicherungsleistung erhöht sich um die Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
  • Beitragsbefreiung für die Sterbegeld-Versicherung kann gegen Zusatzbeitrag vereinbart werden, und zwar  für den Fall, daß eine schwerste Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5 eintritt. Die Überschüsse (Gewinne) aus der Pflege-Zusatz-Versicherung werden hier als Sofort-Rabatt mit den Beiträgen der Sterbegeld-Versicherung verrechnet. Allerdings sind Gesundheitsfragen bei Einschluss der Pflege-Zusatz-Versicherung erforderlich, damit für die Sterbegeld-Versicherung, wenn der Pflegefall mit Pflegegrad 4 oder 5 eintritt keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen ! Die Beantwortung der Gesundheitsfragen, wenn Beitragsbefreiung für die Sterbegeld-Versicherung bei Eintritt Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5 zusätzlich versichert werden soll, haben keinen Einfluss auf die Annahme des Versicherungsantrags auf Abschluss der oben genannten Sterbegeld-Versicherung !

LEISTUNGEN BEI UNFALLTOD

  • Ab Versicherungsbeginn besteht generell sofortiger voller Versicherungsschutz bei Tod infolge eines Unfalls. Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod gegen Zusatzbeitrag vereinbart werden.
  • Beispiel: Sterbegeld-Versicherungssumme 10.000 Euro, dann besteht bei Unfalltod sofortiger Schutz in Höhe von 10.000 Euro und wenn zusätzlich Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart wurde, nochmals 10.000 Euro. Insgesamt werden 20.000 Euro ausgezahlt. 

RÜCKHOLUNG AUS DEM AUSLAND

MITVERSICHERT

  • Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland. 
  • Rückholung des Verstorbenen aus dem europäischen Ausland bis zu 5.200 Euro.
  • Rückholung des Verstorbenen aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.300 Euro.
  • Zusätzlich mitversichert sind die Rückreisekosten des hinterbliebenen Ehepartners oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft bis zu 2.560 Euro.                                

     2) Sterbegeld-Versicherungen

 gegen Einmalbeitragszahlung

für Versicherungssummen zwischen

2.000 Euro und 8.000 Euro möglich.

KEINE GESUNDHEITSFRAGEN BEI

VERTRAGSABSCHLUSS ERFORDERLICH !

Mit der Möglichkeit, einen Einmalbeitrag

als Versicherungsprämie zu zahlen ist das

Thema Beitragszahlung ein für alle 

Mal erledigt ! Der Vertrag kann

abgeschlossen werden von Personen,

die zwischen 40 bis 74 Jahre alt sind.

  • Beim Ableben der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Jahre (Wartezeit) erfolgt keine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, sondern eine Beitragsrückerstattung zuzüglich Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung). 
  • Sofortiger Versicherungsschutz mit Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme beim Ableben der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Jahre durch Unfalltod zuzüglich Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
  • Beim Ableben der versicherten Person nach 3 Jahren erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich  Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).

 

 

​Bei Fragen zur 

Sterbegeld-Versicherung oder

wenn Sie ein Angebot wünschen ...,

Bitte anklicken:

 

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