STERBEGELD-VERSICHERUNGEN
Für 40 bis 85-Jährige.
Keine Gesundheitsfragen erforderlich !
Zeitlicher Auszahlungsvorteil
einer Sterbegeld-Versicherung:
- Der Versicherer zahlt im Sterbefall die Versicherungsleistung kurzfristig (innerhalb weniger Tage) an die im Versicherungsschein bezugsberechtigte Person aus. Es kann grundsätzlich jede beliebige
Person vom Versicherungsnehmer als bezugsberechtigte Person benannt werden. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde. Nur zur Information: Bei Bankguthaben der verstorbenen Person hingegen erfolgt die Verfügbarkeit über das gesamte Bankguthaben, wenn kein Erbvertrag oder notarielles Testament
oder Bankvollmacht vorhanden
ist erst nach Vorlage des Erbscheins.
- Die Ausstellung des Erbscheins kann je nach Erbfall einige Tage bzw.
einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern. Zuständig für die Erstellung des Erbscheins ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.
Welche
Sterbegeld-Versicherungen
erhalten Sie bei mir:
1) Sterbegeld-Versicherungen mit
Sterbegeld-Versicherungssummen
zwischen 2.000 Euro bis maximal
15.000 Euro.
ANGEBOTE FÜR
40 BIS 85-JÄHRIGE
mit laufender Beitragszahlung der Versicherungsprämie,
und zwar monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder
jährliche Zahlungsweise.
KEINE GESUNDHEITSFRAGEN
BEI VERTRAGSABSCHLUSS ERFORDERLICH
!
Die Beitragszahlungsdauer
beträgt mindestens 10 Jahre,
höchstens bis Endalter 90 Jahre.
Die Beitragszahlungsdauer
beträgt ab Eintrittsalter 80 immer bis
Endalter 90.
Der Versicherungsnehmer hat die
Möglichkeit zum Versicherungsbeginn,
zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung,
einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 %
der Versicherungssumme zu zahlen, um
die oben genannten Beitragszahlungsdauern zu
verkürzen !
LEISTUNGSSPEKTRUM
der Sterbegeld-Versicherung:
- Auszahlung der Todesfall-Summe an
Bezugsberechtigte bzw. Erben.
- Im 1. bis 9. Monat werden im Todesfall lediglich die eingezahlten Beiträge als Todesfall-Summe
gezahlt. Bitte bedenken Sie, daß der
Versicherer bei Abschluss des Vertrages zuvor auf die Gesundheitsfragen verzichtet hat.
- Im 10. bis 12. Monat werden 25 % der Versicherungssumme bei Tod fällig.
- Im 13. bis 15. Monat werden 50 % der Versicherungssumme bei
Tod fällig.
- Im 16. bis 18. Monat werden 75 % der Versicherungssumme bei Tod
fällig.
- Ab 19. Monat nach Beginn der Sterbegeld-Versicherung wird im Todesfall die volle
vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Die
ausgezahlte Versicherungsleistung erhöht sich um die Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
- Beitragsbefreiung für die Sterbegeld-Versicherung kann gegen Zusatzbeitrag
vereinbart werden, und zwar für den Fall, daß
eine schwerste Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5
eintritt. Die Überschüsse (Gewinne)
aus der Pflege-Zusatz-Versicherung werden hier als Sofort-Rabatt mit den Beiträgen der Sterbegeld-Versicherung verrechnet. Allerdings sind Gesundheitsfragen
bei Einschluss der Pflege-Zusatz-Versicherung erforderlich, damit für die
Sterbegeld-Versicherung, wenn der Pflegefall mit Pflegegrad 4 oder 5 eintritt keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen ! Die Beantwortung
der Gesundheitsfragen, wenn Beitragsbefreiung für die Sterbegeld-Versicherung bei Eintritt Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5 zusätzlich versichert werden soll, haben
keinen Einfluss auf die Annahme des Versicherungsantrags auf Abschluss der oben genannten Sterbegeld-Versicherung !
LEISTUNGEN BEI UNFALLTOD
- Ab Versicherungsbeginn besteht generell sofortiger voller Versicherungsschutz bei Tod infolge eines Unfalls. Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod gegen Zusatzbeitrag
vereinbart werden.
-
Beispiel: Sterbegeld-Versicherungssumme 10.000 Euro, dann
besteht bei Unfalltod sofortiger Schutz in Höhe von 10.000 Euro und wenn zusätzlich Verdopplung
der Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart wurde, nochmals
10.000 Euro. Insgesamt werden 20.000 Euro ausgezahlt.
RÜCKHOLUNG AUS DEM AUSLAND
MITVERSICHERT
- Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland.
- Rückholung des Verstorbenen aus dem europäischen Ausland bis zu 5.200 Euro.
- Rückholung des Verstorbenen aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.300 Euro.
- Zusätzlich mitversichert sind die Rückreisekosten
des hinterbliebenen Ehepartners oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft bis zu 2.560 Euro.
2) Sterbegeld-Versicherungen
gegen Einmalbeitragszahlung
für Versicherungssummen zwischen
2.000 Euro und 8.000 Euro möglich.
KEINE GESUNDHEITSFRAGEN
BEI
VERTRAGSABSCHLUSS ERFORDERLICH !
Mit der Möglichkeit, einen Einmalbeitrag
als Versicherungsprämie zu zahlen ist das
Thema Beitragszahlung ein für alle
Mal erledigt ! Der Vertrag kann
abgeschlossen werden von Personen,
die zwischen 40 bis 74 Jahre alt sind.
- Beim Ableben der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Jahre (Wartezeit) erfolgt keine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, sondern eine Beitragsrückerstattung zuzüglich Überschussbeteiligung
(Gewinnbeteiligung).
- Sofortiger Versicherungsschutz mit Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme beim Ableben der
versicherten Person innerhalb der ersten
3 Jahre durch Unfalltod zuzüglich Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
- Beim Ableben der versicherten Person nach 3 Jahren erfolgt die Auszahlung der vereinbarten
Versicherungssumme zuzüglich
Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
Bei Fragen zur
Sterbegeld-Versicherung oder
wenn Sie ein Angebot wünschen ...,
Bitte anklicken:
KONTAKT-FORMULAR ONLINE