STERBEGELD-VERSICHERUNGEN
Tabuthema Tod
Schon im römischen Reich vor über 2000 Jahren sicherten sich Bürger mit
der Sterbekasse "COLLEGIA FUNERATICA" gegen Beitragszahlung für eine
standesgemäße Beisetzung ab.
- In unserer Gesellschaft ist der Tod etwas, worüber ungern gesprochen wird. Für die eigene Bestattung vorzusorgen, fällt den
meisten Menschen schwer, man verdrängt den Gedanken daran. Aber: Nur wer sich zumindest einmal mit diesem Thema beschäftigt, kann sicherstellen, daß die eigenen Wünsche auch finanziell
gesichert sind.
- Ein würdiger Abschied kann schnell viel Geld kosten. Die Bestattungskosten sind je nach
Beisetzungsart und den Gebühren der Städte, Gemeinden und Bundesländern sehr unterschiedlich.
- Für eine Beisetzung wenden die Bundesbürger zwischen 5.000 Euro und 12.000 Euro auf.
- Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen hat der Staat
schon vor Jahren komplett gestrichen. Seit dem 01.01.2004 gibt es keinen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu den
Bestattungskosten.
Zeitlicher Auszahlungsvorteil
einer Sterbegeld-Versicherung:
- Der Versicherer zahlt im Sterbefall die Versicherungsleistung kurzfristig (innerhalb weniger Tage) an die im Versicherungsschein bezugsberechtigte Person aus. Es kann grundsätzlich jede beliebige
Person bzw. auch Personen vom Versicherungsnehmer als bezugsberechtigte Person benannt werden. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde. Bei Bankguthaben der verstorbenen
Person hingegen erfolgt die Verfügbarkeit über das gesamte Bankguthaben, wenn kein Erbvertrag oder notarielles Testament oder
Bankvollmacht vorhanden ist erst nach Vorlage des Erbscheins.
- Die Ausstellung des Erbscheins kann je nach Erbfall einige Tage bzw.
einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern. Zuständig für die Erstellung des Erbscheins ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.
Sterbegeld-Versicherungssummen
zwischen 2.000 Euro bis maximal 15.000 Euro
möglich.
Die Beiträge der Sterbegeld-Versicherung (es handelt sich
hierbei um eine lebenslange Kapital-Lebensversicherung auf den Todesfall mit niedriger Versicherungssumme) sind so kalkuliert, daß die zugesagte
Versicherungsleistung über die gesamte Vertragsdauer sichergestellt ist.
Die zugesagte Versicherungssumme erhöht
sich um Überschüsse bzw. Gewinne.
Überschüsse bzw. Gewinne bei der
Sterbegeld-Versicherung enstehen insbesondere
ANGEBOTE FÜR
40 BIS 85-JÄHRIGE
mit laufender Beitragszahlung der Versicherungsprämie,
und zwar monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder
jährliche Zahlungsweise.
Die Beitragszahlungsdauer
beträgt mindestens 10 Jahre,
höchstens bis Endalter 90 Jahre.
Die Beitragszahlungsdauer
beträgt ab Eintrittsalter 80 immer bis
Endalter 90.
Der Versicherungsnehmer hat die
Möglichkeit zum Versicherungsbeginn,
zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung,
einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 %
der Versicherungssumme zu zahlen, um
die oben genannten Beitragszahlungsdauern zu
verkürzen !
KEINE GESUNDHEITSFRAGEN
BEI VERTRAGSABSCHLUSS ERFORDERLICH
!
LEISTUNGSSPEKTRUM
der Sterbegeld-Versicherung:
- Auszahlung der Todesfall-Summe an
Bezugsberechtigte bzw. Erben.
- Im 1. bis 9. Monat werden im Todesfall lediglich die eingezahlten Beiträge als Todesfall-Summe
gezahlt. Bitte bedenken Sie, daß der
Versicherer bei Abschluss des Vertrages zuvor auf die Gesundheitsfragen verzichtet hat.
- Im 10. bis 12. Monat werden 25 % der Versicherungssumme bei Tod fällig.
- Im 13. bis 15. Monat werden 50 % der Versicherungssumme bei
Tod fällig.
- Im 16. bis 18. Monat werden 75 % der Versicherungssumme bei Tod
fällig.
- Ab 19. Monat nach Beginn der Sterbegeld-Versicherung wird im Todesfall die volle
vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Die
ausgezahlte Versicherungsleistung erhöht sich um die Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung).
- Beitragsbefreiung für die Sterbegeld-Versicherung kann gegen Zusatzbeitrag
vereinbart werden, und zwar für den Fall, daß eine schwerste Pflegebedürftigkeit
mit Pflegegrad 4 oder 5 eintritt. Die Überschüsse (Gewinne) aus der Pflege-Zusatz-Versicherung werden hier als Sofort-Rabatt
mit den Beiträgen der Sterbegeld-Versicherung verrechnet. Allerdings sind Gesundheitsfragen bei Einschluss der Pflege-Zusatz-Versicherung erforderlich, damit für die Sterbegeld-Versicherung, wenn der Pflegefall mit Pflegegrad 4 oder 5
eintritt keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen ! Die Beantwortung der Gesundheitsfragen haben keinen Einfluss auf die
Annahme des Versicherungsantrags auf Abschluss der oben genannten Sterbegeld-Versicherung !
LEISTUNGEN BEI UNFALLTOD
- Ab Versicherungsbeginn besteht generell sofortiger voller Versicherungsschutz bei Tod infolge eines Unfalls. Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod gegen Zusatzbeitrag
vereinbart werden.
-
Beispiel: Sterbegeld-Versicherungssumme 10.000 Euro, dann
besteht bei Unfalltod sofortiger Schutz in Höhe von 10.000 Euro und wenn
-
zusätzlich Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart wurde, nochmals 10.000
Euro.
-
Insgesamt werden 20.000 Euro ausgezahlt.
RÜCKHOLUNG AUS DEM AUSLAND
MITVERSICHERT
- Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland.
- Rückholung des Verstorbenen aus dem europäischen Ausland bis zu 5.200 Euro.
- Rückholung des Verstorbenen aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.300 Euro.
- Zusätzlich mitversichert sind die Rückreisekosten
des hinterbliebenen Ehepartners oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft bis zu 2.560 Euro.
BEISPIELS-BERECHNUNG
ZUM
VERSICHERUNGSVERLAUF
einer Sterbegeld-Versicherung
hier auszugsweise:
- Herr Klein (50 Jahre alt) aus Leverkusen interessiert sich für eine Sterbegeld-Absicherung über 5.000 Euro. Herr Klein entscheidet sich für eine Mindest-Beitragszahlungsdauer von 10 Jahren. Auch wenn die Beitragszahlungsdauer nach 10 Jahren endet besteht weiterhin lebenslanger Versicherungsschutz !
- Versicherungssumme: 5.000 Euro
- Beginn: 01.06.2022
- Beitrag: Monatlich 51,70 Euro
- Die Versicherungsleistung beträgt, z. B.nach 2 Jahren hochgerechnet vom Versicherungsbeginn 01.06.2022 an bis zum 01.06.2024 inklusive nicht
garantierter Überschussbeteiligung bei
Tod 5.029,75 Euro und bei Kündigung des Vertrags 903,96 Euro.
- Der weitere Versicherungsverlauf stellt sich wie folgt dar: Die Versicherungsleistung beträgt, z. B. nach 20 Jahren hochgerechnet vom Versicherungsbeginn 01.06.2022 an bis zum 01.06.2042 inklusive nicht garantierter Überschussbeteiligung bei Tod 7.659,14 Euro
und bei Kündigung des Vertrags 7.485,47 Euro.
Sterbegeld-Versicherungen
mit Einmalbeitragszahlung
für Versicherungssummen zwischen
2.000 Euro und 8.000 Euro möglich.
Mit der Möglichkeit, einen Einmalbeitrag
als Versicherungsprämie zu zahlen ist das
Thema Beitragszahlung ein für alle
Mal erledigt ! Der Vertrag kann
abgeschlossen werden von Personen,
die zwischen 40 bis 74 Jahre alt sind.
Bei Fragen zur
Sterbegeld-Versicherung oder
wenn Sie ein Angebot wünschen ...,
Bitte anklicken:
KONTAKT-FORMULAR ONLINE