Schwere Krankheiten- und
Unfall-Versicherung für
Generation-40plus und Senioren !
Sofortiger Versicherungsschutz ab
Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten.
Top Leistungsspektrum
Mit Alleinstellungsmerkmal auf dem deutschen Versicherungsmarkt:
- 1) Versicherungsschutz bei Eintritt von Schweren Krankheiten: Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs mit 12-monatiger Rentenzahlung.
- 2) 100 % Versicherungsschutz
bei Unfall mit einmaliger Kapitalleistung ! Versicherungssummen bei Unfall sind von 20.000 Euro
bis 100.000 Euro versicherbar.
- 3) 200 % Versicherungsschutz bei dauerhaften unfallbedingtem Verlust von
Grundfähigkeiten wie z. B. Sehen, Sprechen, Hören, Verlust geistiger Fähigkeiten.
- Darüber hinaus brauchen Sie nicht zu befürchten, daß der Vertrag mit Leistungen bei Schweren Krankheiten und Unfall zu einem bestimmten Lebensalter
endet. Ausnahme: Sie als Kunde kündigen den Vertrag.
- Angebote sind möglich für Interessenten ab Alter 40plus und für Senioren, und
zwar ohne Altersgrenze nach oben bei Vertragsabschluss. Ein Angebot, z. B. für den 75-jährigen Senior ist
möglich.
- Weltweiter Versicherungsschutz !
- Nur einfache Gesundheitserklärung beim Antrag auf Abschluss der Versicherung erforderlich !
1) Versicherungsschutz bei
Schweren Krankheiten
- Bei Herzinfarkt / Schlaganfall /
Krebs: Zahlung einer monatlichen Rente für die Dauer von 12 Monaten. Damit
stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, wenn's drauf ankommt, denn bestmögliche Therapiemaßnahmen kosten viel Geld und werden oft nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie
brauchen somit auch nicht als Bittsteller gegenüber Ihrer Krankenkasse aufzutreten !
- Mit einer Rente für die Dauer von 12 Monaten lassen sich Therapiemaßnahmen, z. B. Behandlungen
nach neuestem medizinischen Standard, neuartige Medikamente, alternative Heilmethoden und Behandlungen bei Spezialisten finanzieren.
- Darüber hinaus sind die Rentenzahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten bei Schweren
Krankheiten nicht zweckgebunden und stehen somit zur freien Verfügung, z. B. für eine Kreuzfahrt.
- Berechnungsbeispiel für die Rente von 12 Monaten bei Eintritt von Schweren Krankheiten: Herzinfarkt / Schlaganfall / Krebs: Die Höhe der monatlichen Rente bei Schweren
Krankheiten ergibt sich rein rechnerisch als Bezugsgröße aus 0,5 % bis 2 % der Unfall-Versicherungssumme. Beispiel: 2 % von z. B. 100.000 Euro Bezugsgröße Unfall-Versicherungssumme = 2 .000 Euro monatliche
Rente für die Dauer von 12 Monaten bei Schweren Krankheiten.
2) Versicherungsschutz bei Unfall
Sie genießen bei Unfällen lebenslang und weltweit 24-Stunden-Rundumdeckung. Unfälle passieren - überall, ob zu Hause,
am Arbeitsplatz oder in der
Freizeit.
Finanzielle Absicherung
nach einem Unfall, wenn es drauf ankommt, mit genügend
Kapitalmittel beispielsweise für barrierefreien Umbauvon Haus,
Wohnung und Pkw oder Unterstützung im Haushalt
durch Pflegekraft und Haushaltshilfe.
Mögliche Umbaukosten von Haus und Wohnung:
- Umbau Badezimmer: 15.000 Euro
- Treppenlift: 12.000 Euro
- Verbreiterung der Hauseingangstüre oder der Wohnungseingangstüre: 2.500 Euro
- Verbreiterung einer Zimmertür: 850 Euro
- Festinstallierte Rampen: 10.000 Euro
IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ
BEI UNFALL:
1) Zahlung einer
einmaligen Kapitalleistung
unfallbedingt bei dauerhafter körperlicher
Einschränkung der
Gebrauchsfähigkeit:
- Eines Armes zu mindestens 50 % !
- Eines Beines zu mindestens 50% !
- Einer Hand zu 100 %
!
- Eines Fußes zu 100 % !
- Berechnungsbeispiel: 100.000 Euro beträgt die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität. Daraus folgt bei dauerhafter körperlicher
Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit
eines Armes zu mindestens 50 % eine
Zahlung von 100.000 Euro einmaliger Kapitalleistung.
2) Zahlung
einer einmaligen Kapitalleistung
bei dauerhafter unfallbedingter
Einschränkung der Sinneswahrnehmung:
- Eines Auges (Sehkraft betreffend) zu 100 % !
- Eines Ohres (Gehörs) zu 100 % !
- Berechnungsbeispiel: 100.000
Euro beträgt die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität. Daraus folgt bei Einschränkung der Sinneswahrnehmung des Gehörs auf einem Ohr zu 100 % eine Zahlung von 100.000 Euro einmaliger Kapitalleistung.
3) 200
% einmalige Kapitalleistung
bei Verlust
von Grundfähigkeiten
- Voraussetzung ist der dauerhafte unfallbedingte Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten:
- SEHEN (Sinneswahrnehmung): Versicherte Person ist blind.
- SPRECHEN (Kommunikation): Versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, ohne
Hilfsmittel* mit der Umwelt zu
kommunizieren (Verlust der Sprache als Kommunikationsmittel). *Hilfsmittel zur Kommunikation sind beispielsweise Smartphones mittels Sprachausgabe oder Kommunikationstafeln, die aus Papiebögen bestehen, die z. B. mit kurzen Aussagen oder
Symbolen versehen sind.
- HÖREN (Sinneswahrnehmung): Versicherte Person ist taub.
- HANDFUNKTIONEN (Hände benutzen (Motorik),
Tasten (Sinneswahrnehmung): Versicherte Person ist nicht mehr in der Lage mit der linken und der rechten Hand einen Schreibstift zu benutzen oder eine Tastatur zu
bedienen, oder einen Schlüssel in ein Bartschloss einzuführen und das Buntbartschloss zu öffnen, oder einen Bleistift vom Boden aufzuheben, oder eine Dreh- und Hebebewegung mit einer Hantel von 2 kg
aufzuführen, und dieser Zustand irreversibel (nicht umkehrbarer Zustand) und nicht therapierbar ist.
- GEHEN (Mobilität): Versicherte Person ist
nicht mehr in der Lage, eine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden innerhalb einer Zeitspanne von 10 Minuten und unter Verwendung verordneter Hilfsmittel gehend zurückzulegen,
ohne anzuhalten, ohne sich setzen zu müssen, und dieser Zustand irreversibel und nicht therapierbar ist.
- VERLUST GEISTIGER FÄHIGKEITEN: Versicherte Person ist
im Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsversmögen so weit einsgeschränkt, daß es zu einem vollständigen Autonomieverlust (Verlust der Selbstständigkeit) im Alltag kommt, und im
Mini-Mental-Status-Test maximal 10 von 20 Punkten erreicht werden.
- Berechnungsbeispiel: 100.000 Euro beträgt
die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität. Bei Verlust einer unfallbedingten Grundfähigkeit, z. B. bei dauerhaftem Verlust des Sprechens, werden 200.000 Euro als einmalige Kapitalleistung
gezahlt (100.000 Euro Versicherungssumme bei Invalidität multipliziert mit 200 % = 200.000 Euro einmalige
Kapitalleistung).
4) Leistungen bei Arm- oder
Oberschenkelhalsbruch
(gegen Zusatzbeitrag versicherbar)
- Es werden 2 % der Versicherungssumme bei Invalidität gezahlt.
- Berechnungsbeispiel: 100.000 Euro beträgt die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität. Bei Arm- oder
Oberschenkelhalsbruch egal aus welcher Ursache, ob Unfall oder kein Unfall erfolgt die Zahlung von 2.000 Euro Einmalleistung.
5) Sofortleistung
als Einmalleistung auf
Grund eines Unfalls nach Erstein-
schätzung der Unfall-Folgen frühestens
nach 8 Wochen des Unfallereignisses.
- 40 % der vereinbarten Versicherungssumme bei
Invalidität als verrechenbare Vorauszahlung.
- Berechnungsbeispiel: 100.000 Euro beträgt die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität. Es folgt als schnelle und unkomplizierte Hilfe eine
einmalige Sofortleistung in Höhe von 40.000 Euro (40 % von 100.000 Euro).
6) Leistungen bei Bergungs- und Rückhol-
kosten nach einem Unfall bis zu 20.000 Euro.
7) Leistungen bei kosmetischen Operationen
nach einem Unfall bis zu 10.000
Euro.
8) Einmalleistung bei Eintritt Unfalltod als
Absicherung an
Hinterbliebene.
- 40 % der vereinbarten Versicherungssumme bei
Invalidität.
- Berechnungsbeispiel: 100.000 Euro beträgt die vereinbarte Versicherungssumme
bei Invalidität. Daraus folgt eine Zahlung von 40.000 Euro (40 % von 100.000 Euro) an die Hinterbliebenen, wenn die Versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt
und noch keine Sofortleistung als Einmalleisung (siehe oben
unter Punkt 5) auf Grund eines Unfalls gezahlt
wurde.
Bei Fragen zur
Schwere Krankheiten-
und Unfall-Versicherung
oder wenn Sie ein
Angebot wünschen
Bitte anklicken:
KONTAKT-FORMULAR ONLINE