Renten-Versicherungen mit Option auf Pflegefall-Absicherung !
- 3,0 % laufende Verzinsung (Garantiezins + Überschussbeteiligung) auf den Spar- anteil im Versicherungsbeitrag für das Jahr
2021 bei einem ausgewählten Versicherer !
- Lebenslang garantierte Mindest-Rente Monat für Monat !
- Option auf Absicherung im Pflegefall für Pflegegrade 4 + 5 !
- Keine Gesundheitsfragen bei Vertrags-abschluss !
Der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung ist nicht möglich.
Renten-Versicherungen bieten:
- Lebenslang garantierte Rentenzahlungen.
- Alternativ ist auch eine einmalige Kapitalabfindung anstelle Alters-Rente wählbar.
- Oder Teilauszahlung des angesparten Kaptials und Bezug von Rente.
- Beitragsrückerstattung inklusive Überschüsse an Hinterbliebene bei Tod der Versicherten Person v o r Renten-beginn.
- Rentengarantiezeit gegen Zusatzverein-barung ! Dies bedeutet, daß bei Tod der Versicherten Person n a c h Beginn der Rentenzahlung, und zwar innerhalb der Rentengarantiezeit
z. B. von 15 Jahren die Rente bis zum Ablauf der Renten-garantiezeit von 15 Jahren an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Alternativ erfolgt auch Zahlung eines einmaligen
Kapitalbetrags an die Hinterbiebenen.
- Die Versicherte Person kann anstelle der laufenden Rente während der Renten-garantiezeit z. B. von 15 Jahren alternativ eine einmalige
Kapitalauszahlung wählen. Allerdings verringert sich durch diese einmalige Kapitalentnahme wiederum die lebenslange garantierte Rentenzahlung.
Welche Renten-Versicherungen erhalten Sie über das Versicherungsbüro-Hoehl
?
Erstens:
Angebote Renten-Versicherungen
für 18 bis 68-jährige Interessenten.
Ohne Gesundheitsfragen !
Mit "Sahnehäubchen", und zwar
Option auf Absicherung im Pflegefall
bei Pflegegrad 4 + 5 !
Keine Gesundheitsfragen erforderlich !
- Einmalbeitragszahlung ist möglich.
Zweitens:
Angebote Renten-Versicherungen
für 69 bis 73-jährige Interessenten.
Keine Gesundheitsfragen erforderlich! Ohne
Option auf Absicherung im
Pflegefall !
- Einmalbeitragszahlung ist möglich.
Was bedeutet Option auf
Absicherung
im Pflegefall
?
- Option bedeutet: Der Kunde hat ein Wahlrecht, bei der oben genannten Renten-Versicherung für 18 bis
68-Jährige Interessenten zusätzlich eine Pflege-Renten-Versicherung auf Absicherung im
Pflegefall zu beantragen, und zwar ohne Gesundheitsprüfung
! Bei Pflege-bedürftigkeit mit Pflegerad 4 oder 5 erhält die Versicherte Person
eine lebenslange Pflege-Rente aus der Pflege-Renten-Versicherung ausbezahlt.
Für wen ist die Option interessant ?
- Interessant ist die Option vorallem für diejenigen, die sich die Möglichkeit einer Pflegevorsorge
ohne Gesundheitsfragen für einen späteren Zeitpunkt offen halten
wollen.
- Der Antrag auf Abschluss der Pflege-Renten- Versicherung wird spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Beginn der lebenslang garantierten
Rente gestellt.
- Finanzielle Vorsorge im Pflegefall betrifft hier die Fälle der höchsten Pflegegrade 4 und 5.
Was bedeutet Pflegegrad 4 und 5 ?
- Pflegegrad 4 bedeutet: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedingt durch vollständige Immobilität
(Bettlägerigkeit zum Beispiel auf Grund einer Querschnittslähmung) oder fort-geschrittene Demenz.
- Pflegegrad 5 bedeutet: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Körperliche hochgradige Beeinträchtigung und gleichzeitig fortgeschrittene Demenz.
- Bei Pflegegrad 4 und 5 ist anzunehmen, daß die Pflege auf Grund der hohen fachlichen Voraussetzungen
vorzugsweise vollstationär im Pflegeheim erfolgt.
Pflegeheim -
Eine teure Angelegenheit !
- In Krefelder Pflegeheimen zum Beispiel be-trägt der Eigenanteil, das ist der Kostenbetrag, den der Heimbewohner bei
vollstationärer Pflege aus eigener Tasche zahlt zwischen ca. 2.000 Euro bis ca. 3.500 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro bis 42.000 Euro jährlich. Also ein tiefer Griff ins eigene Portemonnaie !
Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Eigenanteils erhalten Sie auf meiner Internet-seite. Bitte anklicken:
Armutsfalle Pflegefall ! Was kostet Pflege zu Hause und im Pflegeheim ?
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflege-Option ist unter anderem, daß der Kunde bei der
Renten-Versicherung keine Kapitalabfindung wählt, sondern die vollständige
Rente in Anspruch genommen wird.
- Finanziert wird die Pflege-Rente aus der garantierten Rentenleistung der Renten-Versicherung (lebenslange
Zusatz-Rente). Maximal 50 % der garantierten Rente kann als Beitrag für die Pflege-Rente verwendet werden.
- Bei Eintritt der versicherten Pflegegrade 4 oder 5 wird die Pflege-Rente
beitragsfrei gestellt. Dadurch wird ab diesem Zeitpunkt wieder die volle lebenslange Alters Rente und zusätzlich die Pflege-Rente gezahlt. Zur Erinnerung: Bis zu 50 % der garantierten Alters-Rente wurden zuvor
als Beitrag zur Finanzierung der Pflege-Rente bei Pflegegrad 4 + 5 verwendet.
Beitragszahlungsarten
- Laufende z. B. monatliche oder viertel-jährliche
Beitragszahlung.
- Einmalbeitragszahlung ist möglich, das heißt anstelle z. B.
monatlicher laufender Beitragszahlung, wird insgesamt nur ein einziger Beitrag gezahlt und das Thema Beitragszahlung ist ein für alle Mal erledigt.
- Eine Kombination aus Einmalzahlung und laufender
Beitragszahlung ist möglich.
- Auch bei der Einmalbeitragszahlung ist ein Ansparvorgang von mindestens 2 Jahren einzuhalten, um Kapital zu bilden. Der Sparanteil
der Einmalbeitragszahlung, um Kapital zu bilden unterliegt während des Ansparvorgangs einer Gesamtver-zinsung (Garantiezins und anfallende Überschussbeteiligung). Im Anschluss
daran beginnt die lebenslange Auszahlungsphase der Alters-Rente.
Der
Ansparvorgang
- das heißt, der Zeitraum in dem Beiträge (laufende Beiträge oder Einmalbeitrag) in die Renten-Versicherung eingezahlt
werden, um Kapital zu bilden, beträgt mindestens 2 Jahre !
- Die Beitragszahlungsdauer ist vertrags-gemäß maximal bis zum Alter von 75 Jahren möglich.
Das Rentenbeginnalter
- also der Zeitpunkt ab dem lebenslang eine Alters-Rente gezahlt wird, liegt vereinbarungsgemäß zwischen dem
Rentenbeginnalter 60 Jahre und dem Rentenbeginnalter 75 Jahre.
- Bitte bedenken Sie, daß es sich bei der Renten-Versicherung um einen Ansparvorgang mit Auszahlungsphase handelt, das heißt, je
älter die Versicherte Person bei Vertragsbeginn ist, desto kürzer ist der Ansparvorgang, um Kapital zu bilden und um so
höher sind die Beiträge.
Beispiel zum Rentenbeginnalter:
Herr Klein aus Krefeld, 73 Jahre alt schließt über das Versicherungsbüro-Hoehl eine Rentenversicherung ab. Unter
Berücksichtigung einer Mindest-Ansparphase von 2 Jahren ergibt sich ein maximales Rentenbeginnalter von 75 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt erhält Herr Klein eine lebenslang garantierte
Rente zuzüglich anfallender Überschussbe-teiligung.
Rentenoptimierung jederzeit möglich:
- Die Renten-Versicherung kann der je-weiligen Einkommens- und Vermögens-entwicklung angepasst werden, indem durch Einmalzahlungen von
Weihnachts-, Urlaubsgeld oder auslaufende Lebensversicherung, die lebenslang garantierte Rente erhöht wird.
Vertragserhaltende Maßnahmen auf Grund finanzieller
Engpässe des Kunden zum Beispiel mit
- Beitragsfreistellung. Anstatt zu kündigen erfolgt eine Befreiung von der Beitrags-zahlungspflicht. Dadurch veringert
sich die Höhe der garantierten Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich.
- Beitragsreduzierung. Dadurch verringern sich die versicherten Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Wiedererhöhung nach Beitrags- reduzierung möglich.
- Beitragsstundung. Einmalig für maximal 6 Monate. Nach Ablauf des Stundungs-zeitraums sind die
gestundeten Beiträge innerhalb eines Monats unverzinst in einer Summe nachzuzahlen.
Gestaltungsmöglichkeiten
der Renten-Versicherung während der Vertragslaufzeit:
- Vorzeitige Rentenleistung bei Vorver-
legung des Rentenbeginns z. B. bei Vorruhestand, Altersteilzeit, Arbeits-losigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Auf Grund des vorgezogenen Rentenbeginns wird eine
herabgesetzte Rente (Abrufrente) gezahlt. Zusätzlich ist wunschgemäß eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Teilbetrag, d. h. als einmalige Kapitalabfindung
möglich.
- Voraussetzungen einer vorzeitigen Rentenleistung: Die Renten-Versicherung
hat mindestens 5 Jahre bestanden, und zwar vom Versicherungsbeginn an bis zum gewünschten Rentenbeginn. Des-weiteren muß das Alter der Versicherten Person mindestens 50
Jahre betragen.
- Spätere Rentenleistung als ursprünglich vereinbart: Der vereinbarte ursprüngliche
Rentenbeginn kann für maximal weitere 5 Jahre beitragsfrei aufgeschoben werden (beitragsfreie
Abrufphase). Während dieser 5 Jahre zahlt der Versicherungskunde keine Beiträge mehr. Der Sparanteil der Versicherungsprämie, um Kapital zu
bilden, unterliegt weiterhin einer Gesamtverzinsung (Garantiezins und anfallende Überschussbeteiligung). In der beitragsfreien Abrufphase kann jederzeit eine lebenslange Rentenzahlung oder wahlweise eine einmalige Kapital-abfindung
oder auch eine Teilauszahlung des angesparten Kapitals mit Bezug von Rente vom Versicherungskunden bean-sprucht werden.