Top-Produkt des Jahres 2023 !

RENTEN-VERSICHERUNGEN

AUS BERLIN

Ohne lästige Gesundheitsfragen !

 


Angebote Renten-Versicherungen

für: 18 bis 73-Jährige

Für sicherheitsorientierte bzw.

konservative Anleger mit

interessanter laufender Verzinsung

der Renten-Versicherung von 

3,0 % im Geschäftsjahr 2023 !

  • Ohne lästige Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluß.
  • Laufende Beitragszahlung, z. B. monatlich oder Einmalbeitragszahlung der Versicherungsprämie für die Renten-Versicherung ist möglich.
  • Der Einschluß einer Berufs-Unfähigkeits-Zusatz-Versicherung ist nicht  möglich !

Wichtige Details zur Renten-Versicherung:

  • Lebenslange garantierte Mindest-Renten. 
  • Alternativ ist auch eine einmalige Kapitalabfindung anstelle Alters-Rente wählbar.
  • Oder Teilauszahlung des angesparten Kaptials und Bezug von Rente. Allerdings verringert sich durch diese einmalige Kapitalentnahme die lebenslange garantierte Rentenzahlung. 
  • Rentengarantiezeit gegen Zusatzvereinbarung ! Dies bedeutet, daß bei Tod der Versicherten Person  n a c h  Renten-Auszahlungs-Beginn die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen auf jeden Fall weitergezahlt wird. Beispiel: Beträgt die Rentengarantiezeit 
    z. B. 15 Jahre
    und die Versicherte Person verstirbt nach 1Jahr Rentenbezug, dann erhalten die Hinterbliebenen für weitere 14 Jahre die Rente. Alternativ erfolgt auch Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrags an die Hinterbiebenen.
  • Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit bewirkt, daß bei Tod der Versicherten Person, die Renten-Versicherung nicht automatisch endet, sondern über den Tod der Versicherten Person hinaus fortgeführt wird. In diesem Fall erhält die namentlich in der Renten-Versicherungs-Police genannte bezugsberechtigte Person innerhalb der Rentengarantiezeit weiterhin die Rente !

Mit interessanter laufender Verzinsung 

von 3,0 % im Jahr 2023 !

  • 3 % laufende Verzinsung (Garantiezins + Überschussbeteiligung) im Geschäftsjahr 2023 !
  • Renditeoptimierung jederzeit möglich ! Die Renten-Versicherung kann der jeweiligen Einkommens- und Vermögensentwicklung angepasst werden, indem durch Einmalzahlungen von Weihnachts-, Urlaubsgeld oder auslaufende Lebensversicherungen, die lebenslang garantierte Rente erhöht wird.  

Geldwäschegesetz (GwG):

  • Auch bei Renten-Versicherungen sind Angaben des Antragsstellers (Versicherungsnehmer) zum Geldwäschegestz (GwG) erforderlich.
  • Die Identifizierung des Versicherungsnehmers erfolgt durch ein Ausweisdorkument, z. B. Personalausweis.
  • Die Ausweisko
    pie legt der Antragsteller dem Antrag auf Abschluß einer Renten-Versicherung bei.

Beitragsrückerstattung an die Hinterbliebenen bei Tod der 

Versicherten Person vor Beginn

der Renten-Auszahlungsphase 

  • Beispiel: Die Ansparphase der Renten-Versicherung beträgt 20 Jahre und daran anschließend erfolgt die Zahlung einer lebenslangen Rente. Die Versicherte Person verstirbt jedoch nach 15 Jahren Ansparphase. In diesem Fall würden, die bis dahin eingezahlten Beiträge inklusive der Überschüsse, an die Hinterbliebenen zurückgezahlt.

    Beitragszahlungsarten      

  • 1) Laufende Beitragszahlung beispielsweise monatlich oder vierteljährlich. 
  • 2) Einmalbeitragszahlung ist möglich, das heißt anstelle, z. B. von monatlicher laufender Beitragszahlung, wird insgesamt nur ein einziger Beitrag  gezahlt und das Thema Beitragszahlung ist ein für alle Mal erledigt.
  • 3) Eine Kombination aus Einmalzahlung  und laufender Beitragszahlung ist möglich.
  • Auch bei der Einmalbeitragszahlung ist ein Ansparvorgang von mindestens 2 Jahren einzuhalten, um Kapital zu bilden. Der Sparanteil der Einmalbeitragszahlung, um Kapital zu bilden, unterliegt während des Ansparvorgangs einer Verzinsung. Im Anschluss daran beginnt die lebenslange Auszahlungsphase der Alters-Rente.

Der Ansparvorgang 

  • das heißt, der Zeitraum in dem Beiträge (laufende Beiträge oder Einmalbeitrag) in die Renten-Versicherung eingezahlt werden, um Kapital zu bilden, beträgt  mindestens 2 Jahre !
  • Die Beitragszahlungsdauer ist vertragsgemäß maximal bis zum Alter von 75 Jahren möglich.

Das Rentenbeginnalter

  • also der Zeitpunkt ab dem lebenslang eine Alters-Rente gezahlt wird, liegt vereinbarungsgemäß zwischen dem Rentenbeginnalter 60 Jahre und dem Rentenbeginnalter 75 Jahre.
  • Bitte bedenken Sie, daß es sich bei der Renten-Versicherung um einen Ansparvorgang mit Auszahlungsphase handelt, das heißt, je älter die Versicherte Person bei Vertragsbeginn ist, desto kürzer ist der Ansparvorgang, um Kapital zu bilden und um so höher sind die Beiträge. 

Vertragserhaltende Maßnahmen

auf Grund finanzieller Engpässe des

Kunden zum Beispiel mit

  • Beitragsfreistellung. Anstatt zu kündigen erfolgt eine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Dadurch veringert sich die Höhe der garantierten Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich. 
  • Beitragsreduzierung. Dadurch verringern sich die versicherten Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiedererhöhung nach Beitragsreduzierung möglich.
  • Beitragsstundung. Einmalig für maximal 6 Monate. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die gestundeten Beiträge innerhalb eines Monats unverzinst in einer Summe nachzuzahlen. 

Gestaltungsmöglichkeiten der

Renten-Versicherung

während der Vertragslaufzeit:

  • Vorzeitige Rentenleistung bei Vorverlegung des Rentenbeginns z. B. bei Vorruhestand, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Auf Grund des vorgezogenen Rentenbeginns wird eine herabgesetzte Rente (Abrufrente) gezahlt. Zusätzlich ist wunschgemäß eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Teilbetrag als einmalige Kapitalabfindung möglich.
  • Voraussetzungen einer vorzeitigen Rentenleistung: Die Renten-Versicherung hat mindestens 5 Jahre bestanden, und zwar vom Versicherungsbeginn an bis zum gewünschten Rentenbeginn. Desweiteren muß das Alter der Versicherten Person mindestens 50 Jahre betragen.  
  • Spätere Rentenleistung als ursprünglich vereinbart: Der vereinbarte ursprüngliche Rentenbeginn kann für maximal weitere 5 Jahre beitragsfrei aufgeschoben werden (beitragsfreie Abrufphase). Während dieser 5 Jahre zahlt der Versicherungskunde keine Beiträge mehr. Der Sparanteil der Versicherungsprämie, um Kapital zu bilden, unterliegt wie zuvor in der Ansparphase der Renten-Versicherung weiterhin einer Verzinsung. In der beitragsfreien Abrufphase kann jederzeit eine lebenslange Rentenzahlung oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung oder auch eine Teilauszahlung des angesparten Kapitals mit Bezug von Rente vom Kunden beansprucht werden. 

 

Bei Fragen zur Renten-Versicherung oder

 wenn Sie ein Angebot wünschen, ... 

Bitte anklicken:   

 

KONTAKT-FORMULAR ONLINE   

   

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Versicherungsbüro-40plus