Top-Produkt des Jahres 2023 !
RENTEN-VERSICHERUNGEN
AUS BERLIN
Ohne lästige Gesundheitsfragen
!
Angebote Renten-Versicherungen
für: 18 bis
73-Jährige
Für sicherheitsorientierte bzw.
konservative Anleger mit
interessanter laufender Verzinsung
der Renten-Versicherung von
3,0 % im Geschäftsjahr 2023 !
- Ohne lästige Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluß.
- Laufende Beitragszahlung, z. B. monatlich oder Einmalbeitragszahlung der
Versicherungsprämie für die Renten-Versicherung ist möglich.
- Der Einschluß einer Berufs-Unfähigkeits-Zusatz-Versicherung ist
nicht möglich !
Wichtige Details zur Renten-Versicherung:
- Lebenslange garantierte Mindest-Renten.
- Alternativ ist auch eine einmalige Kapitalabfindung anstelle Alters-Rente wählbar.
- Oder Teilauszahlung des angesparten Kaptials und Bezug von Rente. Allerdings verringert sich durch diese einmalige Kapitalentnahme die lebenslange garantierte
Rentenzahlung.
- Rentengarantiezeit gegen Zusatzvereinbarung ! Dies bedeutet, daß bei Tod der Versicherten
Person n a c h Renten-Auszahlungs-Beginn die Rente bis zum
Ablauf der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen auf jeden Fall weitergezahlt wird. Beispiel: Beträgt die Rentengarantiezeit
z. B. 15 Jahre und die Versicherte Person verstirbt nach 1Jahr Rentenbezug, dann erhalten die Hinterbliebenen für weitere 14 Jahre die
Rente. Alternativ erfolgt auch Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrags an die Hinterbiebenen.
- Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit bewirkt, daß bei Tod der Versicherten Person, die
Renten-Versicherung nicht automatisch endet, sondern über den Tod
der Versicherten Person hinaus fortgeführt wird. In diesem Fall erhält die namentlich in der Renten-Versicherungs-Police genannte bezugsberechtigte Person innerhalb der Rentengarantiezeit weiterhin
die Rente !
Mit interessanter laufender Verzinsung
von 3,0 % im Jahr 2023 !
- 3 % laufende Verzinsung (Garantiezins + Überschussbeteiligung) im Geschäftsjahr 2023 !
- Renditeoptimierung jederzeit möglich ! Die Renten-Versicherung kann der jeweiligen Einkommens- und Vermögensentwicklung angepasst werden, indem
durch Einmalzahlungen von Weihnachts-, Urlaubsgeld oder auslaufende Lebensversicherungen, die lebenslang garantierte Rente erhöht wird.
Geldwäschegesetz (GwG):
- Auch bei Renten-Versicherungen sind Angaben des Antragsstellers (Versicherungsnehmer) zum Geldwäschegestz (GwG) erforderlich.
- Die Identifizierung des Versicherungsnehmers erfolgt durch ein Ausweisdorkument, z. B. Personalausweis.
- Die Ausweisko
pie legt der Antragsteller dem Antrag auf Abschluß einer Renten-Versicherung bei.
Beitragsrückerstattung an die Hinterbliebenen bei Tod der
Versicherten
Person vor Beginn
der Renten-Auszahlungsphase
- Beispiel: Die Ansparphase der Renten-Versicherung beträgt 20 Jahre und
daran anschließend erfolgt die Zahlung einer lebenslangen Rente. Die Versicherte Person verstirbt jedoch nach 15 Jahren Ansparphase. In diesem Fall würden, die bis dahin eingezahlten
Beiträge inklusive der Überschüsse, an die Hinterbliebenen zurückgezahlt.
Beitragszahlungsarten
- 1) Laufende Beitragszahlung beispielsweise monatlich oder
vierteljährlich.
- 2) Einmalbeitragszahlung ist möglich, das
heißt anstelle, z. B. von monatlicher laufender Beitragszahlung, wird insgesamt nur ein einziger Beitrag gezahlt und das Thema Beitragszahlung ist ein für alle Mal
erledigt.
- 3) Eine Kombination aus Einmalzahlung und laufender Beitragszahlung ist möglich.
- Auch bei der Einmalbeitragszahlung ist ein Ansparvorgang von mindestens 2 Jahren einzuhalten, um Kapital zu bilden. Der Sparanteil der Einmalbeitragszahlung, um Kapital
zu bilden, unterliegt während des Ansparvorgangs einer Verzinsung. Im Anschluss daran beginnt die lebenslange Auszahlungsphase der Alters-Rente.
Der Ansparvorgang
- das heißt, der Zeitraum in dem Beiträge (laufende Beiträge oder Einmalbeitrag) in die Renten-Versicherung eingezahlt werden, um
Kapital zu bilden, beträgt mindestens 2 Jahre !
- Die Beitragszahlungsdauer ist vertragsgemäß maximal bis zum Alter von 75 Jahren möglich.
Das
Rentenbeginnalter
- also der Zeitpunkt ab dem lebenslang eine Alters-Rente gezahlt wird, liegt vereinbarungsgemäß zwischen dem Rentenbeginnalter
60 Jahre und dem Rentenbeginnalter 75 Jahre.
- Bitte bedenken Sie, daß es sich bei der Renten-Versicherung um einen Ansparvorgang mit Auszahlungsphase handelt, das heißt, je
älter die Versicherte Person bei Vertragsbeginn ist, desto kürzer ist der Ansparvorgang, um Kapital zu bilden und um so
höher sind die Beiträge.
Vertragserhaltende Maßnahmen
auf Grund finanzieller Engpässe des
Kunden zum Beispiel mit
- Beitragsfreistellung. Anstatt zu kündigen erfolgt eine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Dadurch veringert
sich die Höhe der garantierten Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich.
- Beitragsreduzierung. Dadurch verringern sich die versicherten Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Wiedererhöhung nach Beitragsreduzierung möglich.
- Beitragsstundung. Einmalig für maximal 6 Monate. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die gestundeten Beiträge
innerhalb eines Monats unverzinst in einer Summe nachzuzahlen.
Gestaltungsmöglichkeiten der
Renten-Versicherung
während der Vertragslaufzeit:
- Vorzeitige Rentenleistung bei Vorverlegung des
Rentenbeginns z. B. bei Vorruhestand, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Auf Grund des vorgezogenen Rentenbeginns wird eine herabgesetzte Rente
(Abrufrente) gezahlt. Zusätzlich ist wunschgemäß eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Teilbetrag als einmalige Kapitalabfindung möglich.
- Voraussetzungen einer vorzeitigen Rentenleistung: Die Renten-Versicherung
hat mindestens 5 Jahre bestanden, und zwar vom Versicherungsbeginn an bis zum gewünschten Rentenbeginn. Desweiteren muß das Alter der Versicherten Person mindestens 50
Jahre betragen.
- Spätere Rentenleistung als ursprünglich vereinbart: Der vereinbarte ursprüngliche Rentenbeginn kann für maximal weitere 5 Jahre beitragsfrei aufgeschoben werden (beitragsfreie
Abrufphase). Während dieser 5 Jahre zahlt der Versicherungskunde keine Beiträge mehr. Der Sparanteil der Versicherungsprämie, um Kapital zu bilden, unterliegt wie zuvor in der
Ansparphase der Renten-Versicherung weiterhin einer Verzinsung. In der beitragsfreien Abrufphase kann jederzeit eine lebenslange Rentenzahlung oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung oder auch
eine Teilauszahlung des angesparten Kapitals mit Bezug von Rente vom Kunden beansprucht werden.
Bei Fragen zur Renten-Versicherung oder
wenn Sie ein Angebot wünschen, ...
Bitte anklicken:
KONTAKT-FORMULAR
ONLINE