PFLEGE-TAGEGELD-VERSICHERUNGEN
Mit Zulage vom Staat (Förderpflege)
Angebote für 18 bis 65-Jährige.
Darüber hinaus auf Anfrage.
Keine Gesundheitsfragen erforderlich !
Daher beginnt Versicherungsschutz im Pflegefall mit Pflege-Tagegeld erst
ab
Versicherungsbeginn nach einer Wartezeit
von 5 Jahren. Ausnahme:
Sofortiger Schutz mit Pflege-Tagegeld
bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Die " P F L E G E "
Unterstützt der Staat die private
Absicherung im Pflegefall ?
- Ja, der Staat unterstützt die
Eigeninitiative durch ein Förder- Programm. Die sogenannte Förder-Pflege wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst.
Wer kann mit der staatlich geförderten
Pflege-Zusatzversicherung für den
Pflegefall
finanziell vorsorgen ?
- Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert
sind.
- Personen, die bei Abschluss der Pflege-Zusatzversicherung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Keine Altersbegrenzung nach oben !
- Personen, die vor Abschluss der Pflege-Zusatzversicherung
keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder
bezogen haben.
Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Förderung vom Staat !
- Sie stellen sozusagen das "Sahnehäubchen" einer ergänzenden privaten Pflegevorsorge mit
Mitnahme der staatlichen Zulage dar.
- Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Zulage vom Staat eigenen sich
allerdings nur teilweise (!), um die
erforderliche Finanzlücke im Pflegefall zwischen gesetzlicher
Pflege-Pflicht-Versicherung und den tatsächlichen Pflegekosten auszugleichen.
Welche Leistungen gibt es bei
der
Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zuschuss vom
Staat ?
- Bei Pflegebedürftigkeit erfolgt gestaffelt nach Pflegegraden die Zahlung des vereinbarten Pflege-Tagegeldes.
- Das Pflege-Tagegeld mit Pflegegrad 1 bis 5 berechnet sich prozentual auf Grund
gesetzlicher Vorgaben aus einer Mindestleistung von 600 Euro monatlich mit Pflegegrad 5 !
Das Pflege-Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit beträgt monatlich mit
- Pflegegrad 1 bei 10 % von 600 Euro = 60 Euro mtl.
- Pflegegrad 2 bei 20 % von 600 Euro = 120 Euro mtl.
- Pflegegrad 3 bei 30 % von 600 Euro = 180 Euro mtl.
- Pflegegrad 4 bei 40 % von 600 Euro = 240 Euro mtl.
- Pflegegrad 5 bei 100 % von 600 Euro = 600 Euro mtl.
Was kostet die oben genannte finanzielle
Absicherung für die Pflegrade 1 bis 5 ?
Folgende Beispiele:
- Bei Vertragsabschluss mit 55 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 19,20
Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 60 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 25,20
Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 65 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 33,60
Euro.
Wie hoch ist die Zulage vom Staat ?
- Die Zulage beträgt 5 Euro pro Monat und wurde bei den oben genannten Beispielen
in die Versicherungsprämie bereits mit
eingerechnet.
Welche Förder-Voraussetzungen gibt es, um die Zulage zu erlangen
?
- Da die staatliche Zulage nur für einen Vertrag je Person gewährt wird, darf kein weiterer Vertrag bestehen.
- In Pflegegrad 5 muss das vereinbarte Pflege-Tagegeld mindestens 20 Euro täglich bzw. 600 Euro im Monat betragen.
- Der Kunde leistet einen Eigenbeitrag von mindestens 10
Euro pro Monat und erhält eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich bzw. 60 Euro im Jahr. Somit investiert der Kunde insgesamt mindestens 15 Euro im Monat in seine private Pflegevorsorge.
Wann wird das Pflege-Monatsgeld gezahlt ?
- Das Pflege-Monatsgeld wird ohne Kostennachweis jeweils zum Ende eines
jeden Monats gezahlt indem Pflegebedürftigkeit
besteht.
Welch Vorteile bietet die staatlich
geförderte Pflege-Zusatz-Versicherung ?
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es werden auch
Menschen mit Vorerkrankungen oder in hohem Alter versichert, die sonst keine private Pflegeversicherung auf dem freien Versicherungsmarkt erhalten würden.
- Pflege-Vorsorge mit 5 Euro Zuschuss pro Monat vom Staat. Die staatliche Zulage wird auf den Beitrag der
Pflege-Tagegeld-Versicherung angerechnet. Der Versicherer übernimmt während der Laufzeit der Pflege-Zusatz-Versicherung, die Beantragung und Verwaltung der Zulage.
- Pflege-Tagegeld wird ohne Kostennachweis im Pflegefall gezahlt. Die Versicherte Person erhält das Pflege-Tagegeld, egal ob häusliche Pflege oder stationäre Pflege im Heim.
Wofür kann das Pflege-Tagegeld mit Förderung
im konkreten Pflegelfall verwendet werden ?
- Häusliche Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige.
- Häusliche Pflege durch professionelle ambulante Pflegedienste.
- Teilstationärer Pflege (Tages- oder Nachtpflege) im Pflegeheim.
- Vollstationärer Pflege rund um die Uhr im
Pflegeheim.
Ab wann beginnt der
Versicherungsschutz ?
- Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn bei unfallbedingter
Pflegebedürftigkeit.
- In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 5 Jahren. Bitte bedenken Sie, daß bei Abschluss der
geförderten Pflege-Tagegeld-Versicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden !
- Wartezeiten sind erforderlich, um die Versichertengemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu
schützen und somit die Beiträge für die Kunden bezahlbar zu machen. Der Versicherer leistet daher von Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartezeit von 5 Jahren)
erstmalig.
Ausnahme von der 5-jährigen
Wartezeit bei
der Förder-Pflege mit
Zulage vom Staat:
- Bei gleichzeitigem Abschluss der oben genannten Förderpflege
mit Zulage vom Staat (ohne Gesundheitsfragen) plus Abschluss einer zusätzlichen individuellen Pflege-Tagegeld-Versicherung (allerdings
mit Gesundheitsfragen), verzichtet der Versicherer
auf die Wartezeit von 5 Jahren bei der Fördepflege.
Zahlt der Kunde im Leistungsfall die
Beiträge zur
Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zulage
vom
Staat bei Pflegebedürftigkeit weiter ?
- Ja, die Beiträge zur Pflege-Tagegeld-Versicherung mit staatlicher Förderung sind weiterhin zu bezahlen.
Werden die Beiträge für das Pflege-
Tagegeld der Entwicklung der allgemeinen
Lebenshaltungskosten angepasst ?
- Ja, der Versicherer passt alle 3 Jahre die Beiträge der Entwicklung der allgemeinen
Lebenshaltungskosten maximal bis zu 10 % an. Zugrunde gelegt wird der Verbraucher-Preis-Index für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Der Zweck dabei ist, das Pflege-Tagegeld an
die steigenden Lebenshaltungskosten anzugleichen, um die Kaufkraft zu erhalten.
- Beispiel: Bei einer angenommen
Steigerung der Lebenshaltungskosten von 3 % jährlich, muss heute für 1.000
Euro in 10 Jahren 1.343 Euro aufgebracht werden, um dieselbe Kaufkraft zu erhalten.
- Durch die Anpassung der Beiträge alle 3 Jahre, um maximal bis zu 10 % (Beitragsdynamik), bleiben die Pflegeleistungen auch zukünftig bezahlbar.
- Voraussetzung für die Anpassung der Beiträge alle 3 Jahre: Der Tarif hat mindestens 24 Monate vor der Leistungsanpassung bestanden. Der Versicherungskunde hat die Möglichkeit
der Anpassung innerhalb eines Monats nach Mitteilung abzulehnen. Wenn die Leistungsanpassung 2 x hintereinander abgelehnt wird, erlischt der Anspruch auf Anpassungen.
Wo besteht Versicherungsschutz ?
- Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch im
Ausland.
Bei Fragen zur
Pflege-Tagegeld-Versicherung
mit Zulage vom Staat oder
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