Angebote Pflege-Tagegeld-Versicherungen
Für 13 bis 65-jährige Interessenten !
Darüber hinaus auf Anfrage.
Gesundheitsfragen sind bei Vertragsabschluss
erforderlich.
Pflege-Tagegeld-Versicherungen bieten
finanziellen Pflegeschutz für Pflegegrade
1 bis 5 bei:
- Häuslicher Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige.
- Häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste.
- Teilstationärer Pflege (Tages- oder Nachtpflege) im Pflegeheim.
- Vollstationärer Pflege rund um die Uhr im Pflegeheim.
- Das Pflege-Tagegeld wird ohne Kostennachweis für erbrachte Pflegeleistungen und zur freien
Verfügung ausgezahlt, solange Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Jeder Pflegegrad 1 bis 5 kann einzeln abgeschlosssen werden, beispielsweise nur Pflegegrad 1 oder aber
auch kombiniert, beispielsweise Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3.
- Beim erstmaligen Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erfolgt Zahlung einer
Einmalleistung zur freien Verfügung in Höhe vom 60-fachen Tagessatz des versicherten Pflegegrades. Die Sonderzahlung erfolgt
einmalig während der Vertragslaufzeit. Beispiel: Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit zum Beispiel mit
Pflegegrad 2 beträgt das versicherte Pflege-Tagegeld beispielsweise pro Tag 23 Euro x 60-facher Tagessatz = 1.380 Euro einmalige Sonderzahlung.
- Bei Pflegegrad 1 ist maximal ein Pflege-Tagegeld bis 100 Euro für jeden Tag der Pflege
versicherbar.
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist maximal ein Pflege-Tagegeld bis 150
Euro für jeden Tag der Pflege versicherbar.
- Voraussetzung für die Zahlung des privat versicherten Pflege-Tagegeldes ist
die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflege-Pflicht-Versicherung im Pflegefall, und zwar entsprechend der Zuordnung eines Pflegegrades 1 bis 5 ! Grund: Der
Versicherer des privat versicherten Pflege-Tagegeldes erkennt die Einstufung des von der gesetzlichen Pflegekasse festgestellten Pflegegrades an. Eine weitere Prüfung entfällt und
beschleunigt das Auszahlungsverfahren zugunsten des Versicherungskunden.
- Bei Bezug des Pflege-Tagegeldes in den Pflegegraden 4 und 5
entfällt für den Versicherungskunden die Beitragszahlung zur Pflege-Tagegeld-Versicherung.
- Bei Bezug des Pflege-Tagegeldes in den Pflegegraden 1, 2 oder 3 besteht jedoch
Beitragszahlungspflicht.
- Auslandsschutz bei der Pflege-Tagegeld-Versicherung besteht bei Aufenthalten oder Wohnsitz der Versicherten Person in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und in Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraums (EWR).
Bevor Sie ein Angebot zur Pflege-Tagegeld-Versicherung anfordern, bedenken Sie bitte
folgendes:
- Wenn es Ihr Wunsch bei Pflegebedürftigkeit ist, solange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden, dann stellt sich den Angehörigen
(Ehepartner, Kinder, ...) die Frage bis zu welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige im häuslichen und vertrauten Umfeld durch den Angehörigen
selbst, z. B. Ehefrau pflegt Ehemann und / oder durch ambulante Pflegedienste gepflegt werden kann. Denn je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist die fachliche
Anforderung an die Pflege.
- Desweiteren stellt sich die Frage inwieweit ein Angehöriger, der einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegt, ob alleine oder
mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes, überhaupt dieser Belastung körperlich und seelisch gewachsen ist !
Pflege zu Hause oder vollstationär im Pflegeheim ?
Die Frage läßt sich pauschal
nicht so einfach beantworten. Es gibt zu viele unvorhersehbare
Einflüsse:
- Pflegegradeinstufung: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Kalkulation der
Pflegekosten.
- Persönliches Umfeld: Wo lebt der
Pflegebedürftige ? Im Singlehaushalt, Familienhaushalt oder aber auch im Mehrgenerationenhaus ! Hier geht's darum, ob im unmittelbaren häuslichen Wohnumfeld Angehörige leben, die willens sind, die
pflegebedürftige Person finanziell oder mit eigenen pflegerischen Leistungen zu unterstützen.
- Finanzielle Situation: Reichen die eigenen finanziellen Mittel, um Pflege zu Hause oder im Pflegeheim zu
bezahlen ? Muß zur Not das Sozialamt einspringen ? Oder werden die eigenen Kinder für den fehlenden Unterhalt der ungedeckten Pflegekosten vom Sozialamt in Haftung genommen ?
Im Grunde genommen gibt es 2 Alternativen:
- 1. Alternative: Wenn Sie bereits heute wissen, daß im Pflegefall, egal welcher Pflegegrad 2 bis
5 Sie trifft nur eine stationäre Betreuung im Pflegeheim für Sie in Frage kommt, dann erhalten Sie ein Angebot, welches vorzüglich und preiswert
nur das Risiko der vollstationären Pflege im Pflegeheim finanziell absichert.
- 2. Alternative: Wenn Sie der Auffassung sind solange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden, ist es versicherungstechnisch möglich für alle Pflegegrade 1, 2,
3, 4 und 5 die Kostenaufwendungen eines ambulanten Pflegedienstes für häusliche Pflege bereits heute finanziell abzusichern. Allerdings ist auf Grund der hohen fachlichen Anforderung bei Pflegegrad 4 und 5 eher von einer Unterbringung im Pflegeheim auszugehen, d. h.,
es ist für die Pflegegrade 4 und 5 von vornherein ein höheres Pflegetagegeld für vollstationäre Pflege zu versichern !
- Als Kalkulationsgrundlage für die Höhe des zu versichernden Pflege-Tagegeldes
folgendes Beispiel: In Leverkusener Pflegeheimen betragen die verbleibenden Kosten für vollstationäre Pflege im Pflegeheim, und zwar Kosten, die der Pflegebedürftige aus eigener
Tasche zahlt mit Pflegegrad 1 durchschnittlich ca. 2.934 Euro monatlich und für Pflegegrad 2 bis
5 betragen die verbleibenden Kosten für vollstationäre Pflege in Leverkusener Pflegeheimen durchschnittlich ca. 2.663 Euro monatlich.
Wenn Sie allgemein
eine erste
Entscheidungsgrundlage für die Höhe des zu versichernden Pflege-Tagegeldes bei häuslicher Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige bzw.
durch häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste oder bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim benötigen bitte anklicken:
ARMUTSFALLE PFLEGEFALL 2022: Was kostet Pflege zu Hause oder im Pflegeheim, z. B. in Leverkusen ?
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