PFLEGE-

TAGEGELD-VERSICHERUNGEN

  • Finanzieller Schutz bei ambulanter Pflege zu Hause.
  • Finanzieller Schutz bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim. 

   

Angebote Pflege-Tagegeld-Versicherungen 

sind möglich für 13 bis 65-Jährige !         

Darüber hinaus auf Anfrage.

Gesundheitsfragen sind bei Vertragsabschluss 

erforderlich. 

      Pflege-Tagegeld-Versicherungen bieten 

finanziellen Pflegeschutz für Pflegegrade 

1 bis 5 bei:  

  • Häuslicher Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige. 
  • Häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste.
  • Teilstationärer Pflege (Tages- oder Nachtpflege) im Pflegeheim. 
  • Vollstationärer Pflege rund um die Uhr im Pflegeheim.  
  • Das Pflege-Tagegeld wird ohne Kostennachweis für erbrachte Pflegeleistungen und zur freien Verfügung ausgezahlt, solange Pflegebedürftigkeit vorliegt.
  • Jeder Pflegegrad 1 - 5  kann einzeln abgeschlosssen werden, beispielsweise nur Pflegegrad 1 oder aber auch kombiniert, beispielsweise Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3. 
  • Beim erstmaligen Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erfolgt Zahlung einer  Einmalleistung  zur freien Verfügung in Höhe vom 60-fachen Tagessatz des versicherten Pflegegrades. Die Sonderzahlung erfolgt einmalig während der Vertragslaufzeit. Beispiel: Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit zum Beispiel mit Pflegegrad 2 beträgt das versicherte Pflege-Tagegeld beispielsweise pro Tag 23 Euro x 60-facher Tagessatz = 1.380 Euro einmalige Sonderzahlung zur freien Verfügung ! Bei Pflegegrad 1 ist maximal ein Pflege-Tagegeld bis 100 Euro für jeden Tag der Pflege versicherbar.  
  • Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist maximal ein Pflege-Tagegeld bis 150 Euro für jeden Tag der Pflege versicherbar.   
  • Voraussetzung für die Zahlung des privat versicherten Pflege-Tagegeldes ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflege-Pflicht-Versicherung im Pflegefall  entsprechend der Zuordnung eines Pflegegrades 1 bis 5 !  Grund: Der Versicherer des privat versicherten Pflege-Tagegeldes erkennt die Einstufung des von der gesetzlichen Pflegekasse festgestellten Pflegegrades an. Eine weitere Prüfung entfällt und beschleunigt das Auszahlungsverfahren zugunsten des Versicherungskunden.  
  • Bei Bezug des Pflege-Tagegeldes in den Pflegegraden 4 und 5 entfällt für den Versicherungskunden die Beitragszahlung zur Pflege-Tagegeld-Versicherung.       
  • Bei Bezug des Pflege-Tagegeldes in den Pflegegraden 1, 2 oder 3 besteht  jedoch Beitragszahlungspflicht.
  • Auslandsschutz bei der Pflege-Tagegeld-Versicherung besteht bei Aufenthalten  oder  Wohnsitz der Versicherten Person in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und in Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

  Pflege zu Hause oder vollstationär im Pflegeheim ? 

Die Frage läßt sich pauschal nicht so einfach beantworten. Es gibt zu viele unvorhersehbare Einflüsse:

  • Pflegegradeinstufung: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Kalkulation der Pflegekosten. 
  • Persönliches Umfeld: Wo lebt der Pflegebedürftige ? Im Singlehaushalt, Familienhaushalt oder aber auch im Mehrgenerationenhaus ! Beim persönlichen Umfeld geht's darum, ob im unmittelbaren häuslichen Wohnumfeld Angehörige leben, die willens sind, die pflegebedürftige Person finanziell oder mit eigenen pflegerischen Leistungen zu unterstützen.    
  • Finanzielle Situation: Reichen die eigenen finanziellen Mittel, um Pflege zu Hause oder im Pflegeheim zu bezahlen ? Muß zur Not das Sozialamt einspringen ? Oder werden die eigenen Kinder für den fehlenden Unterhalt der ungedeckten Pflegekosten vom Sozialamt in Haftung genommen ? 
  • 3 Möglichkeiten der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit:
  • 1) Wenn Sie bereits heute wissen, daß im Pflegefall, egal welcher Pflegegrad 2 bis 5 Sie trifft nur eine vollstationäre Pflege für Sie in Frage kommt, dann erhalten Sie ein Angebot, welches vorzüglich und preiswert nur das Risiko der vollstationären Pflege im Pflegeheim  finanziell absichert. 
  • 2) Wenn Sie der Auffassung sind solange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden, ist es versicherungstechnisch möglich für alle Pflegegrade 1 bis 5 die Kostenaufwendungen eines ambulanten Pflegedienstes für häusliche Pflege bereits heute finanziell  abzusichern. 
  • Allerdings ist auf Grund der hohen fachlichen Anforderung bei Pflegegrad 4 und 5 eher von einer Unterbringung im Pflegeheim auszugehen, d. h., es ist für die  Pflegegrade 4 und 5  von vornherein ein höheres Pflegetagegeld für eine in Frage kommende vollstationäre Pflege zu versichern !
  • Als Kalkulationsgrundlage für die Höhe des zu versichernden Pflege-Tagegeldes im Pflegeheim folgendes Beispiel: In Leverkusener Pflegeheimen betragen die verbleibenden Kosten für vollstationäre Pflege im Pflegeheim, und zwar Kosten, die der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlt mit Pflegegrad 1 durchschnittlich ca. 2.934 Euro monatlich und für Pflegegrad 2 bis 5 betragen die verbleibenden Kosten für vollstationäre Pflege in Leverkusener Pflegeheimen durchschnittlich ca. 2.663 Euro monatlich, die als Pflegebedürftiger aus eigener Tasche bezahlt. 
  • 3) Wenn Sie der Auffassung sind sich im Pflegefall von einem Familienangehörigen (z. B. Ehefrau pflegt Ehemann) zu Hause pflegen zu lassen besteht die Möglichkeit das Pflegegeld der gesetzlichen Pflege-Versicherung für Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige mit einer Pflege-Tagegeld-Versicherung aufzustocken.

 

  Wenn Sie Fragen haben

oder ein Angebot zur

 Pflege-Tagegeld-Versicherung

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