PFLEGE-TAGEGELD-POLICEN
Mit Zulage vom Staat (Förderpflege)
Keine Gesundheitsfragen erforderlich !
Die " P F L E G E "
- als Vorsorgeproblem ist ein allseits vieldiskutiertes Thema in der
Öffentlichkeit.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der Pflegekosten. Der weitaus größere Rest wird aus eigener Tasche
finanziert und bedeutet einen tiefen Griff ins eigene Portemonnaie, insbesondere bei der vollstationären Pflege im Pflegeheim.
- Zum Beispiel beträgt der Eigenanteil im Pflegeheim in Leverkusen, den der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlt mit Pflegegrad 2 bis 5 im günstigen Pflegeheim ca. 2.180 Euro und im
teuersten Pflegeheim ca. 3.346 Euro pro Monat.
Was versteht man unter dem Begriff Eigenanteil
bei vollstationärer Pflege im Heim
?
- Nachdem die gesetzliche Pflegekasse geleistet hat verbleibt von den Gesamt-kosten bei Pflege im
Heim der sogenannte Eigenanteil, den der Heimbewohner aus eigenerTasche zahlt.
- Um den Eigenanteil im Pflegheim aufwenden zu könnnen zahlt der von Pflegeleistungen abhängige Heimbewohner solange aus eigener Tasche wie verwertbares Einkommen vorhanden ist,
beispielsweise Alters-Rente, Beamten-Pension oder Zins- und Mieterträge).
- Auch verpfändbare Immobilien (Eigentumswohnung oder das endlich abbezahlte Haus), werden
gegebenenfalls zur Kostendeckung im Pflegefall verwertet und sind vor dem Zugriff durch das Sozialamt gefährdet.
Unterstützt der Staat die private
Absicherung im Pflegefall ?
- Ja, der Staat unterstützt die Eigeninitiative durch ein
Förderprogramm. Die sogenannte Förder-Pflege wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst.
Wer kann mit der staatlich geförderten
Pflege-Zusatzversicherung für den Pflegefall
finanziell vorsorgen ?
- Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert
sind.
- Personen, die bei Abschluss der Pflege-Zusatzversicherung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Keine Altersbegrenzung nach oben !
- Personen, die vor Abschluss der Pflege-Zusatzversicherung
keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder
bezogen haben.
Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Förderung vom Staat !
- Sie stellen sozusagen das "Sahnehäubchen" einer ergänzenden privaten Pflegevorsorge mit Mitnahme der
staatlichen Zulage dar.
- Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Zulage vom Staat eigenen
sich allerdings nur teilweise (!), um die erforderliche Finanzlücke im Pflegefall zwischen gesetzlicher Pflege-Pflicht-Versicherung und den tatsächlichen Pflegekosten
auszugleichen.
Welche Leistungen gibt es bei
der
Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zuschuss vom Staat ?
- Bei Pflegebedürftigkeit erfolgt gestaffelt nach Pflegegraden die Zahlung des vereinbarten Pflege-Tagegeldes.
- Das Pflegemonatsgeld mit Pflegegrad 1 bis 5 berechnet sich prozentual auf Grund
gesetzlicher Vorgaben aus einer Mindestleistung von 600 Euro in
Pflegegrad 5 !
Das Pflegemonatsgeld bei Pflegebedürftigkeit beträgt mit
- Pflegegrad 1 bei 10 % von 600 Euro = 60 Euro
- Pflegegrad 2 bei 20 % von 600 Euro = 120 Euro
- Pflegegrad 3 bei 30 % von 600 Euro = 180 Euro
- Pflegegrad 4 bei 40 % von 600 Euro = 240 Euro
- Pflegegrad 5 bei 100 % von 600 Euro = 600 Euro
Was kostet die oben genannte finanzielle
Absicherung für die Pflegrade 1 bis 5 zum Beispiel:
- Bei Vertragsabschluss mit 55 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 19,20
Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 60 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 25,20
Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 65 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 33,60
Euro.
Wie hoch ist die Zulage vom Staat ?
- Die Zulage beträgt 5 Euro pro Monat und wurde bei den oben genannten Beispielen
in die Versicherungsprämie bereits mit
eingerechnet.
Welche
Förder-Voraussetzungen gibt es,
um die Zulage zu erlangen ?
- Da die staatliche Zulage nur für einen Vertrag je Person gewährt wird, darf kein
weiterer Vertrag bestehen.
- In Pflegegrad 5 muss das
vereinbarte Pflege-Tagegeld mindestens 20 Euro täglich bzw. 600 Euro im Monat betragen.
- Der Kunde leistet einen Eigenbeitrag von mindestens 10
Euro pro Monat und erhält eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich bzw. 60 Euro im Jahr. Somit investiert der Kunde insgesamt mindestens 15 Euro im Monat in
seine private Pflegevorsorge.
Wann wird das Pflege-Monatsgeld gezahlt ?
- Das Pflege-Monatsgeld wird ohne Kostennachweis jeweils zum Ende
eines jeden Monats gezahlt indem Pflegebedürftigkeit
besteht.
Welch Vorteile bietet die staatlich
geförderte Pflege-Zusatz-Versicherung ?
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es werden auch Menschen mit Vorer-krankungen oder in hohem Alter versichert, die
sonst keine private Pflegever-sicherung auf dem freien Versicherungsmarkt
erhalten würden.
- Pflege-Vorsorge mit 5 Euro Zuschuss pro Monat vom Staat. Die staatliche Zulage wird auf den Beitrag der Pflege-Tagegeld-Versicherung angerechnet.
Der Versicherer übernimmt während der Laufzeit der Pflege-Zusatz-Versicherung, die Beantragung und Verwaltung der Zulage.
- Pflege-Tagegeld wird ohne Kostennachweis im Pflegefall gezahlt. Die Versicherte Person erhält das Pflege-Tagegeld, egal ob
häusliche Pflege oder stationäre Pflege im Heim.
Wofür kann das Pflege-Tagegeld mit Förderung
im konkreten Pflegelfall verwendet werden ?
- Häusliche Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige.
- Häusliche Pflege durch professionelle ambulante Pflegedienste.
- Teilstationärer Pflege (Tages- oder Nachtpflege) im Pflegeheim.
- Vollstationärer Pflege rund um die Uhr im
Pflegeheim.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz ?
- Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn bei unfallbedingter
Pflegebedürftigkeit.
- In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 5 Jahren. Bitte bedenken Sie, daß bei Abschluss der
geförderten Pflege-Tagegeld-Versicherung keine Gesund-heitsfragen gestellt werden !
- Wartezeiten sind erforderlich, um die Versichertengemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu
schützen und somit die Beiträge für die Kunden bezahlbar zu machen. Der Versicherer leistet daher von Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartezeit von 5 Jahren)
erstmalig.
Ausnahme von der 5-jährigen
Wartezeit bei
der Förder-Pflege mit Zulage vom
Staat:
- Bei gleichzeitigem Abschluss der oben genannten Förderpflege mit Zulage vom Staat (ohne Gesundheitsfragen) plus Abschluss einer zusätzlichen individuellen Pflege-Tagegeld-Versicherung (allerdings mit
Gesundheitsfragen), verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit von 5 Jahren bei der Fördepflege.
Warum ist der zusätzliche Abschluss
eines individuellen Pflege-Tagegeldes
mit Gesundheitsprüfung und sofortigem
Versicherungsschutz als Ergänzung zur
Förderpflege sinnvoll ?
- Der tiefe Griff ins eigene Portemonnaie zur Deckung der Pflegekosten, der bereits bei vollstationärer
Pflege ab Pflegegrad 2 eintritt, kann so im
konkreten Pflege-fall gemildert werden. Z. B. beträgt der Eigenanteil im Pflegeheim in
Leverkusen, der der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlt mit Pflegegrad 2 bis 5 im günstigsten Pflegeheim ca. 2.180 Euro monatlich und im teuersten Pflegeheim ca. 3.346 Euro monatlich.
Zahlt der Kunde im Leistungsfall die Beiträge
zur Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zulage vom
Staat bei Pflegebedürftigkeit weiter ?
- Ja, die Beiträge zur Pflege-Tagegeld-Versicherung mit staatlicher Förderung sind weiterhin zu bezahlen.
Werden die Beiträge für das Pflege-
Tagegeld der Entwicklung der allgemeinen
Lebenshaltungskosten angepasst ?
- Ja, der Versicherer passt alle 3 Jahre die Beiträge der Entwicklung der allgemeinen
Lebenshaltungskosten maximal bis zu 10 % an. Zugrunde gelegt wird der Verbraucher-Preis-Index für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Der Zweck dabei ist, das Pflege-Tagegeld an
die steigenden Lebenshaltungskosten anzugleichen, um die Kaufkraft zu erhalten.
- Beispiel: Bei einer angenommen Steigerung der
Lebenshaltungskosten von 3 % jährlich, muss heute für 1.000 Euro in 10 Jahren 1.343 Euro aufgebracht werden, um dieselbe Kaufkraft zu erhalten.
- Durch die Anpassung der Beiträge alle 3 Jahre, um maximal bis zu 10 % (Beitragsdynamik), bleiben die Pflegeleistungen auch zukünftig bezahlbar.
- Voraussetzung für die Anpassung der Beiträge alle 3 Jahre: Der Tarif hat mindestens 24 Monate vor der Leistungsanpassung bestanden.
Der Versicherungskunde hat die Möglichkeit der Anpassung innerhalb eines Monats nach Mitteilung abzulehnen. Wenn die Leistungsanpassung
2 x hintereinander abgelehnt wird, erlischt der Anspruch auf Anpassungen.
Wo besteht Versicherungsschutz ?
- Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland.
Was kostet es eigentlich in Nordrhein-Westfalen
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