PFLEGE-TAGEGELD-VERSICHERUNGEN
Mit Zulage vom Staat (Förderpflege)
Keine Gesundheitsfragen erforderlich !
Die " P F L E G E "
- als Vorsorgeproblem ist ein allseits viel-diskutiertes Thema in der
Öffentlichkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der Pflegekosten. Der weitaus größere Rest
wird aus eigener Tasche finanziert und bedeutet einen tiefen Griff ins eigene Portemonnaie insbesondere bei der vollstationären Pflege im Heim.
- Zum Beispiel beträgt der Eigenbeitrag im Pflegeheim, den der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlt mit Pflegegrad 2 bis 5 im günstigen Pflegeheim z. B. in Krefeld ca. 2.040 Euro und im teuersten
Pflegeheim ca. 3.490 Euro pro Monat.
- Dabei zahlt der von Pflegeleistungen ab-hängige Heimbewohner
solange aus eigener Tasche wie verwertbares Einkommen vor-handen ist (z. B. Alters-Rente, Beamten-Pension oder Zins- und
Mieterträge).
- Auch verpfändbare Immobilien (Eigentums-wohnung oder das endlich abbezahlte
Haus), werden gegebenenfalls zur Kostendeckung im Pflegefall verwertet und sind vor dem Zugriff durch das Sozialamt gefährdet.
Unterstützt der Staat die private
Absicherung im Pflegefall ?
- Ja, der Staat unterstützt die Eigeninitiative durch ein
Förderprogramm. Die sogenannte Förder-Pflege wird mit 60 Euro pro Jahr be-zuschusst.
Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Förderung vom Staat
!
- Sie stellen sozusagen das "Sahnehäubchen" einer ergänzenden privaten Pflegevorsorge mit Mitnahme der
staatlichen Zulage dar.
- Pflege-Tagegeld-Versicherungen mit Zulage vom Staat eigenen
sich allerdings nur teil-weise (!), um die erforderliche Finanzlücke im Pflegefall zwischen gesetzlicher Pflege-Pflicht-Versicherung und den tatsächlichen Pflegekosten
auszugleichen.
Welche Leistungen
gibt es bei der Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zuschuss vom Staat ?
- Bei Pflegebedürftigkeit erfolgt gestaffelt nach Pflegegraden die Zahlung des vereinbarten
Pflege-Tagegeldes.
- Das Pflegemonatsgeld mit Pflegegrad 1 bis 5 berechnet sich prozentual auf Grund
gesetz-licher Vorgaben aus einer Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad
5 !
Das Pflegemonatsgeld bei Pflegebedürftigkeit beträgt mit
- Pflegegrad 1: 10 % von 600 Euro
= 60 Euro Pflegegrad
2: 20 % von 600 Euro = 120 Euro
Pflegegrad 3: 30 % von 600 Euro = 180 Euro Pflegegrad 4: 40
% von 600 Euro = 240 Euro Pflegegrad 5: 100 % von 600
Euro = 600 Euro
Was kostet die oben genannte finanzielle Absicherung für
die Pflegrade 1 bis 5 bei einem ausgewählten Versicherer ?
- Bei Vertragsabschluss mit 55 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 19,20 Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 60 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 25,20
Euro.
- Bei Vertragsabschluss mit 65 Jahren beträgt der monatliche Beitrag 33,60
Euro.
Wie hoch ist die Zulage vom Staat ?
- Die Zulage beträgt 5 Euro pro Monat und wurde bei den oben genannten
Beispielen Beispielen in die Versicherungsprämie bereits mit
eingerechnet.
Wann wird das Pflege-Monatsgeld gezahlt ?
- Das Pflege-Monatsgeld wird ohne Kosten-nachweis jeweils zum Ende eines jeden Monats gezahlt indem Pflegebedürftigkeit besteht.
Welch Vorteile bietet die staatlich
geförderte Pflege-Zusatz-Versicherung ?
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es werden auch Menschen mit Vorer-krankungen oder in hohem Alter versichert, die sonst keine private Pflegeversicherung auf
dem freien Versicherungsmarkt erhalten würden.
- Pflege-Vorsorge mit 5 Euro Zuschuss pro Monat vom Staat.
Die staatliche Zulage wird auf den Beitrag der Pflege-Tagegeld-Versicherung angerechnet. Der Versicherer
übernimmt während der Lauf-zeit der Pflege-Zusatz-Versicherung, die Beantragung und Verwaltung der Zulage.
- Pflege-Tagegeld wird ohne Kostennachweis im Pflegefall gezahlt. Die versicherte Person erhält das Pflege-Tage-geld egal ob häusliche Pflege oder stationäre Pflege im Heim.
Wofür kann das Pflege-Tagegeld mit Förderung im konkreten Pflegelfall
verwendet werden
?
- Häusliche Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige.
- Häusliche Pflege durch professionelle Pflege-dienste.
- Teilstationärer Pflege (Tages- oder Nacht-pflege) im Pflegeheim.
- Vollstationärer Pflege rund um die Uhr im Pflegeheim.
Wer kann die Pflege-Tagegeld-Versicherung (Förder-Pflege) beantragen
?
- Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Personen, die gesetzlich pflegeversichert sind egal ob als Kassen- oder Privatpatient.
- Personen, die noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung beziehen oder bezogen
haben.
Gibt es weitere Förder-Voraussetzungen,
um die Zulage zu erlangen
?
- Da die staatliche Zulage nur für einen Vertrag je Person gewährt wird, darf kein weiterer Vertrag
bestehen.
- In Pflegegrad 5 muss das
vereinbarte Pflege-Tagegeld mindestens 20 Euro täglich bzw. 600 Euro im Monat betragen.
- Der Kunde leistet einen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro
pro Monat und erhält eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich bzw. 60 Euro im Jahr. Somit investiert
der Kunde insgesamt mindestens 15 Euro im Monat in seine private Pflege-vorsorge.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz ?
- Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
- In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 5 Jahren. Bitte bedenken Sie, daß bei Abschluss der
geförderten Pflege-Tagegeld-Versicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden !
- Wartezeiten sind erforderlich, um die Versichertengemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu
schützen und somit die Beiträge für die Kunden bezahlbar zu machen. Der Versicherer leistet daher von Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartezeit von 5 Jahren)
erstmalig.
Ausnahme von der
5-jährigen Wartezeit bei der Förder-Pflege mit Zulage vom
Staat:
- Bei gleichzeitigem Abschluss der oben ge-nannten Förderpflege mit Zulage vom Staat
ohne Gesundheitsfragen plus Abschluss einer individuellen
Pflege-Tagegeld-Versicherung allerdings mit
Gesundheitsfragen verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit von 5
Jahren bei der Fördepflege.
Warum ist der zusätzliche
Abschluss
eines individuellen Pflege-Tagegeldes
mit Gesundheitsprüfung und sofortigem
Versicherungsschutz als Ergänzung zur
Förderpflege sinnvoll ?
- Der tiefe Griff ins eigene Portemonnaie zur Deckung der Pflegekosten, der bereits vor-nehmlich bei vollstationärer
Pflege ab Pflege-grad 2 eintritt, kann so im
konkreten Pflegefall gemildert werden.
Wie hoch sind die Pflegekosten bei
vollstationärer Pflege im Pflegeheim
beispielsweise in Krefeld ?
- Im günstigsten Pflegeheim in Krefeld ca. 2.040 Euro Eigenanteil egal welcher Pflegegrad 2 bis 5 den Pflegebedürftigen trifft.
- Im teuersten Pflegeheim in Krefeld
ca. 3.490 Euro Eigenanteil egal welcher Pflegegrad 2 bis 5 den Pflegebedürftigen trifft.
Was versteht man unter dem Begriff Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
im Heim ?
- Nachdem die Pflegekasse geleistet hat verbleibt von den Gesamtkosten bei Pflege im Heim der sogenannte Eigenanteil, den der Pflegebedürftige aus eigenerTasche zahlt.
Der Eigenanteil setzt sich bei Pflege
im
Pflegeheim wie folgt
zusammen:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
für pflegerische Leistung z. B. Hilfe bei Körper-pflege und Ernährung sowie betreuerische Leistungen und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
- Plus Kosten für Unterkunft (Zimmer oder Appartement).
- Plus Kosten für Verpflegung (Mahlzeiten).
- Plus Investitionskosten (betreffen das Gebäude und die technischen Anlagen des Pflegeheims zum Beispiel Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Gebäude-mieten oder Finanzierungskosten, die der
Betreiber des Pflegeheims aufwendet.
- Plus Ausbildungszuschlag: Das Heimentgelt erhöht sich um einen Ausbildungszuschlag für die Ausbildung von Pflegefachkräften und kann vom Heimbetreiber als Kostenbestand-teil den Heimbewohnern
in Rechnung gestellt werden.
- Plus gegebenenfalls Zusatzkosten z. B.
be-sondere Komfortleistungen bei Unterkunft (großes und komfortabel ausgestattetes Zimmer) und Verpflegung ("Gourmetkost")
sowie zusätzliche pflegerische Leistung z. B. Physiotherapie außerhalb ärztlicher Verordnung) und zusätzliche betreuende
Leistung (z. B. individueller Vorlese-Service).
Warum ist der Eigenanteil in
allen Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch ?
- Seit 1. Januar 2017 ist die Pflegereform in Kraft getreten. Dies bedeutet, daß jedes Pflegeheim bezüglich der
Gesamtheit aller Heimbewohner einen Einrichtungseinheitlichen durchschnittlichen Eigenanteil für
pflegerische Leistung kalkuliert.
- Pflegebedürftige zahlen somit den gleichen Eigenanteil für pflegerische Leistungen an das Heim,
und zwar unabhängig von ihrem individuellen Pflegegrad 2 bis 5 !
Zahlt der Kunde im Leistungsfall die Beiträge zur Pflege-Tagegeld-Versicherung mit Zulage
vom Staat bei Pflegebedürftigkeit weiter
?
- Ja, die Beiträge zur Pflege-Tagegeld-Ver-sicherung mit staatlicher Förderung sind weiterhin zu bezahlen.
Werden die Beiträge für das Pflege-
Tagegeld der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten
angepasst ?
- Ja, der Versicherer passt alle 3 Jahre die Beiträge der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten maximal
bis zu 10 % an. Zugrunde gelegt wird der Verbraucher-Preis-Index für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Der Zweck dabei ist, das Pflege-Tagegeld an die steigenden Lebenshaltungs-kosten
anzugleichen, um die Kaufkraft zu er-halten.
- Beispiel: Bei einer Steigerung der
Lebens-haltungskosten von 3 % muss heute für 1.000 Euro in 10 Jahren 1.343 Euro aufge-bracht werden, um dieselbe Kaufkraft zu erhalten.
- Durch die Anpassung der Beiträge alle 3 Jahre, um maximal bis zu 10 %
(Beitrags-dynamik), bleiben die Pflegeleistungen auch zukünftig bezahlbar.
- Voraussetzung für die Anpassung der Beiträge alle 3
Jahre: Der Tarif hat mindestens 24 Monate vor der Leistungs-anpassung
bestanden. Der Versicherungskunde hat die Möglich-keit der Anpassung innerhalb eines Monats
nach Mitteilung abzulehnen. Wenn die Leistungsanpassung 2 x hinter-einander abgelehnt wird, erlischt der An-spruch auf Anpassungen.
Wo besteht Versicherungsschutz ?
Versicherungsschutz besteht in
der
Bundesrepublik Deutschland.
Darüber hinaus unter bestimmten
Voraussetzungen auch im Ausland.
Welche Kosten entstehen eigentlich im Pflegefall in den Pflegegraden 1
bis 5 ?
Bitte anklicken:
Armutsfalle Pflegefall ! Was
kostet
Pflege zu Hause oder im
Pflegeheim ?