Naturheilkunde-Versicherungen
für Kassen-Patienten
Sie haben Anspruch auf
Behandlung bei folgenden
Heilbehandlern:
Angebote für
0 bis 65-jährige Interessenten !
Darüber hinaus auf Anfrage.
Bei Vertragsabschluss sind
Gesundheitsfragen erforderlich.
Das Leistungsspektrum der ambulanten
Kranken-Zusatz-Versicherung umfasst schwerpunktmäßig:
Alternative Heilverfahren
um Linderung oder Heilung zu
erfahren entweder beim
- Arzt mit Zusatzbezeichnung beispielsweise Arzt für Naturheilverfahren, Arzt für
Akupunktur, Arzt für Homöopathie.
- Oder beim Heilpraktiker als Spezialist für Naturheilkunde, der Körper und Seele als ganzheitliches
System betrachtet.
Wartezeiten:
- Es sind Wartezeiten zu berücksichtigen, das heißt, um die Versicherten-Gemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu
schützen leistet der Krankenversicherer vom Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartezeit) erstmalig
!
- Die allgemeine
Wartezeit beträgt 3 Monate.
Ausnahme von der Wartezeit:
- Bei Unfällen entfallen die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten.
Wartezeiterlaß ist möglich !
- Bei ärztlicher Untersuchung können für Neuverträge und Vertragsänderungen die Wartezeiten in sämtlichen
Tarifen entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis mit entsprechenden Untersuchungsergebnis innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer eingereicht wird. Die
Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt der Antragsteller.
Die alternative Medizin
versteht sich
als Ergänzung zur Schulmedizin, z. B.
- Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie*
- Unter *Osteopathie versteht man Heilbehandlungen, die durch manuelle Beseitigung von Blockaden bzw. Beseitigung von
Bewegungsverlusten die körperliche Funktionsfähigkeit wiederherstellt. Der Osteopath untersucht und behandelt mit seinen Händen. Leistungen, die ein Osteopath
erbringt, sind erstattungsfähig, wenn die Behandlung von einem ausgebildeten Osteopath mit Heilpraktiker-Status durchgeführt wird.
Erstattung beim Arzt
für
Naturheilverfahren oder Heilpraktiker:
- 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro eingereichtem Rechnungsbetrag
= 2.250 Euro
Erstattungsbetrag (90 % von 2.500 Euro) innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
- Für das 3. und 4. Kalenderjahr und so weiter stehen wieder 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro eingereichtem Rechnungsbetrag zur
Verfügung.
- Beim Arzt für
Naturheilverfahren erfolgt die Abrechnung nach Hufeland Verzeichnis bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
inklusiver verordneter naturheilkundlichen Medikamente, Heil- und Verbandsmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
- Beim Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GbüH) bis zum jeweiligen Höchstsatz inklusiver verordneter Medikamente, Heil- und Verbandsmittel und
in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
Keine Leistungspflicht besteht:
- Für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für Hypnose und Psychotherapie.
- Für Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch.
Weitere versicherte Leistungen unabhänig von Alternative Heilverfahren:
Erstattung beim Augenarzt:
Behandlung wegen Fehlsichtigkeit
(LASER-OP)
- Einmalig bis zu 1.000 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Anspruch besteht nach Ablauf von 36 Monaten Wartezeit seit Beginn der Versicherung.
Erstattung der Restkosten für medizinisch notwendige Sehhilfen: (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen) bei
Erwachsenen:
- 100 % für Erwachsene ab Alter 21 bis zu 330 Euro alle 36 Monate, auch ohne
Vorleistung der Kasse.
Erstattung der Restkosten für medizinisch notwendige
Sehhilfen (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen) bei Kindern und
Jugendlichen:
- 100 % für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 bis zu 165 Euro pro Kalenderjahr nach Vorleistung der Kasse.
- Erfolgt keine Vorleistung der Kasse, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder
bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Erstattung 100 % der
gesetzlichen Zuzahlungen bei kassenärztlicher
Behandlung im Rahmen des
Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (außer für
Sehhilfen), und zwar bei Vorlage
einer Kopie der ärztlichen Verordnung
mit Zuzahlungsbeleg für:
- Heilmittel: Massagen, Fango, Krankengymnastik,
med. Bäder, ...,
- Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel: Rollatoren, Hörgeräte, Rollstühle, ...,)
Erstattung bei Einweisung ins Krankenhaus bezüglich Krankenhauswahl:
- Wahl einer anderen Klinik in Deutschland als in der Überweisung genannten Klinik mit einer Erstattung der
Restkosten für die allgemeine Pflegekasse !
- Achtung: Privatärztliche Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer nur als Zusatztarif über eine Krankenhaus-Zusatz-Versicherung möglich !
- Bittte Infos anklicken: Krankenhaus-Zusatz-Versicherungen für Kassen-Patienten.
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bis zu 56 Tagen !
- 100 % Erstattung der Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus. Krankenrücktransport im Notfall-Jet,
wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.
- Überführungskosten beim Ableben der Versicherten Person an den Heimatwohnsitz oder der Bestattung am Sterbeort
bis zu einem Betrag von 10.000 Euro.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt keines versicherten Kindes bis zu 12 Jahren sind zusätzlich die Kosten der Unterkunft einer
nahestehenden Person im selben Krankenzimmer erstattungsfähig.
Pauschale Erstattung von Beiträgen
bei Leistungsfreiheit für:
- Versicherungsnehmer, die im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen
haben, erhalten bei Leistungsfreiheit 50 Euro (25 Euro bis Alter 20). Die Pauschalerstattung wird im 2. Halbjahr des
Folgejahres ausgezahlt.
Option auf
Kranken-Vollversicherung gegen
Zusatzbeitrag kostengünstig
versicherbar, wenn
Sie es als Kunde wünschen !
- Der Versicherungskunde hat ein Optionsrecht, das heißt Wahlrecht, die ambulante Kranken-Zusatz-Versicherung für
Kassen-Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung umzustellen. Dies bedeutet, daß Sie vom Status nicht mehr Kassenversicherter, sondern
Privatpatient sind. Der Anspruch auf Umstellung in eine Private Kranken-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung besteht für:
- Ambulante und Stationäre Heilbehandlung.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Kranken-Tagegeld-Versicherung für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag und Selbstständige ab dem 22. Tag der
Arbeitsunfähigkeit.
- Umstellung der bisherigen Pflege-Pflicht-Versicherung als "Kassen-Versicherter" nach Versicherungspflicht für Versicherte der
Privaten Pflege-Pflicht-Versicherung.
Das Optionsrecht seitens
des
Versicherungsnehmers endet:
- Mit Wahrnehmung der Option bzw. mit Ablauf des Monats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird,
spätestens nach einer Dauer von 10 Jahren ab Versicherungsbeginn der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung.
Das Optionsrecht auf Umstellung in eine
Private Kranken-Vollversicherung kann unter
folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:
- Bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung !
- Bei
Wegfall
des Anspruchs auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken-Versicherung
!
- Sollte zu den oben genannten Ereignissen die Mindest-Bindungsfrist an die gesetzliche Krankenversicherung
(Krankenkasse), wegen eines versicherten Wahltarifs bei der Krankenkasse noch nicht abgelaufen sein, so verschiebt sich der
Umstellungszeitpunkt in eine Private Kranken-Vollversicherung auf den
Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestbindungsfrist des Wahltarifs* der Krankenkasse.
- *Wahltarife je nach Krankenkasse sind beispielsweise Wahltarife: Zahnersatz mit
Veringerung des Eigenanteils für medizinisch notwendigen Zahnersatz oder Wahltarife: Alternative Medizin mit Erweiterung
des Erstattungsumfang für alternative Medizin.
- Ausübung des Optionsrechts auf Umstellung in eine Private Kranken-Vollversicherung bei freiwillig (!) in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen
erfolgt jeweils nach Ablauf von 3 Jahren und nach Ablauf von 5 Jahren gerechnet ab Versicherungsbeginn in der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung für
Kassen-Versicherte.
Bei Fragen zur
ambulanten Zusatz-Versicherung
oder wenn Sie ein Angebot wünschen
Bitte anklicken:
KONTAKT-FORMULAR
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