Krankenhaus-Zusatz-Versicherungen
Erstklassig im Krankenhaus behandelt !
Leistungsumfang inklusive stationärer Psychotherapie.
Angebote für 0 bis
65-Jährige.
Darüber hinaus auf Anfrage.
Bei Vertragsabschluß sind
Gesundheitsfragen erforderlich.
Leistungsspektrum der
Krankenhaus-Zusatz-Versicherung
eines ausgewählten Versicherers
- Modernste Möglichkeiten der Medizin: Behandlungsmöglichkeiten nach dem neuestem Stand mit modernsten Diagnose und Therapieverfahren für bestmöglichen
Heilungserfolg.
- Chefarztbehandlung:
Der Chefarzt
steht als fester Ansprechpartner bzw. Koordinator über den gesamten Verlauf der Krankheit zur Verfügung. Kassenpatienten dagegen haben Anspruch auf Behandlung durch den
jeweiligen diensthabenden Arzt (Stations- oder Oberarzt). Der Chefarzt bzw. Spezialist wird dann herangezogen, wenn das spezielle Fachwissen notwendigerweise für die Behandlung erforderlich
ist. Keinen festen Ansprechpartner zu haben, belastet Patienten nicht nur psychisch, sondern bedeutet auch ein erhöhtes Risiko
von Fehlbehandlungen oder Patientenverwechselungen.
- Generell freie Arzt- und Klinikwahl in Deutschland:
Schnellere Erreichbarkeit von medizinsichen Leistungen wie Terminvereinbarung oder Operation im Krankenhaus beim ausgewählten Spezialisten in der Fachklinik.
Als Privatpatient genießen Sie ein angenehm-es Ambiente vorausgesetzt Sie wählen die ent-sprechende Klinik Ihrer Wahl
aus. Als Empfehlung gilt beispielsweise ein komfortables Einzelzimmer mit dezenter Beleuchtung und hochwertig ausgestattetem eigenem Badezimmer mit täglichem Hand- und
Duschtuchwechsel, auf Wunsch ein Morgenmantel, gegebenenfalls ein Balkon, kulinarische Speisekarte mit täglich wechselnden Menüs, Fruchtkörbchen auf dem Komfortzimmer, Kühlschrank, Safe,
Tages-zeitung, Internetzugang, TV und Radio, Besucherlounge mit Cafebar.
- Versicherbare Belegung im Einbett- oder Zweibettzimmer:
Im Krankenhaus Ihrer Wahl mit bevorzugter Behandlung als Privatpatient. Kassenpatienten dagegen haben Anspruch auf Unterbringung
im Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus. Mehrbettzimmer bedeutet in Deutschland stationäre Belegung des Krankenzimmers mit 3 bis 6 Patienten. Ausnahme: Kranken-häuser,
die Kassenpatienten im 2-Bett-zimmer standardmäßig unterbringen, an-sonsten gilt, daß die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer als Wahlleistung privat
in Rechnung gestellt wird.
- Vor- und nachstationären Behandlungen als Privatpatient:
Vorstationäre Behandlung: Längstens 3 Behandlungstage innerhalb
von 5 Tagen. Nachstationäre Behandlung: Längstens 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären
Kranken-hausbehandlung.
- Erstattung von Krankenhausleistungen: Auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus ! Das ist wichtig, denn
Spezialisten beanspruchen höhere Honorare !
- Privatärztliche Behandlung auch bei ambulanten Operationen:
Erstattungsfähig zu 100 %, wenn diese ambulante Operationen eine vollstationäre Heilbehandlung ersetzen !
- Telefonische Gesundheitsberatung
An 7 Tagen der Woche können Sie sich kostenlos von Ärzten und medizinischen Fachkräften in allen Gesundheitsfragen
beraten lassen. Sie bekommen Tipps zum Umgang mit Erkrankungen oder Schmerzen im Alltag. Gesundheitstipps mit Beantwortung Ihrer Fragen zur gesunden Ernährung,
Reise-medizin, Schwangerschaft, Allergien oder dem optimalen Impfschutz. Hilfe bei der Suche nach Spezialisten, Fachkliniken, Selbsthilfegruppen, Reha-Einrichtungen oder
Pflegeplätze für Sie.
Die medizinische Auskunft ergänzt die ärztliche Diagnose und Therapie, aber
ersetzt keinen Arztbesuch.
- Wartezeiten:
Es sind Wartezeiten zu berücksichtigen, das heißt, um die Versicherten-Gemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu schützen leistet der
Kranken-Versicherer vom Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer bzw. Wartezeit erst-malig. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit
beträgt 8 Monate für Psychotherapie und Entbindung.
- Ausnahmen von der
Wartezeit:
Bei Unfällen entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Bei
ärztlicher Untersuchung können für Neuverträge und Vertragsänderungen die Wartezeiten in sämtlichen Tarifen entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis mit
entsprechendem Unter-suchungs-Ergebnis innerhalb von 2 Wochen nach der Antragsstellung beim Versicherer eingereicht wird. Die Kosten trägt der
Antragsteller.