Krankenhaus-Zusatz-Versicherungen
inklusive stationärer Psychotherapie
- Geeignet für Kassen-Patienten, die ihre Kassenleistungen individuell im Krankenhaus um Wahlleistungen:
Privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer ergänzen möchten.
- Vor- und nachstationäre Behandlung inklusive.
Angebote
für 0 bis 65-Jährige Kassen-Patienten
Gesundheitsfragen sind bei Vertragsabschluss
erforderlich.
Krankenhaus-Zusatz-Versicherungen sichern Behandlungsmöglichkeiten ab:
- Nach dem neuesten Stand mit modernsten Diagnose und Therapieverfahren
für bestmöglichen Heilungserfolg.
- Der Versicherer verzichtet innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre auf
sein ordentliches Kündigungsrecht. Vorteil für Sie als Kunde: Lebenslange Leistungsgarantie vom Versicherungsbeginn an bei einer
seit Jahrzehnten sehr beitragsstabilen Versicherungsgesellschaft.
- Chefarzt-Behandlung: Der Chefarzt steht als fester Ansprechpartner bzw.
Koordinator über den gesamten Verlauf der Krankheit zur Verfügung.
- Kassenpatienten dagegen haben Anspruch auf Behandlung durch den jeweiligen diensthabenden Arzt (Stations- oder
Oberarzt).
- Der Chefarzt bzw. der Spezialist wird bei Kassen-Patienten im Krankenhaus dann herangezogen, wenn das spezielle Fachwissen
notwendigerweise für die Behandlung erforderlich ist.
- Keinen festen Ansprechpartner zu haben, belastet Patienten nicht nur psychisch, sondern bedeutet auch ein erhöhtes Risiko
von Fehlbehandlungen oder Patientenverwechselungen.
Welchen wesentlichen Vorteile bietet Ihnen die
Krankenhaus-Zusatz-Versicherung ?
- Freie Arzt- und Klinikwahl deutschlandweit in Vertragskrankenhäusern der gesetzlichen
Krankenkassen.
- Schnellere Erreichbarkeit von medizinsichen Leistungen wie: Terminvereinbarung und Operation im Krankenhaus beim ausgewählten Spezialisten in der Fachklinik, wenn es drauf ankommt.
- Als Privatpatient genießen Sie ein angenehmes Ambiente vorausgesetzt Sie wählen die
entsprechende Klinik Ihrer Wahl aus. Als Empfehlung gilt beispielsweise ein komfortables Einzelzimmer oder Zweibettzimmer mit hochwertig ausgestattetem eigenem Badezimmer mit täglichem Handtuch-
und Duschtuchwechsel, auf Wunsch ein Morgenmantel, gegebenenfalls ein Balkon,
Kühlschrank, Safe, Tageszeitung, Internetzugang, TV und Radio, Besucherlounge mit Cafebar.
Versicherbare Belegung im
Einbett- oder Zweibettzimmer:
- Im Krankenhaus Ihrer Wahl mit bevorzugter Behandlung wie ein Privatpatient. Kassenpatienten dagegen
haben Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus. Mehrbettzimmer bedeutet in Deutschland stationäre Belegung des Krankenzimmers mit 3 bis 6
Patienten. Eine Ausnahme stellen Krankenhäuser dar, die Kassenpatienten im 2-Bett-Zimmer standardmäßig unterbringen, ansonsten gilt, daß die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, dem
Kassenpatienten als Wahlleistung privat in Rechnung gestellt wird.
Vor- und nachstationäre Behandlungen
mit Privatpatienten-Status auf Grund einer
Einweisung ins Krankenhaus
- Vorstationäre Behandlung: Im Rahmen zur diagnostischen Vorabklärung, z. B. mit Laboruntersuchung zur OP-Vorbereitung.
Die vorstationäre Behandlung dient auch zur Abklärung, ob eine vollstationäre Aufnahme ins Krankenhaus erforderlich ist, wenn eine 24-Stunden-Betreuung des Patienten
nicht erforderlich ist. Die Krankenhausbehandlung kann in diesem Fall ambulant oder aber auch teilstationär in Tages- oder Nachtkliniken,
z. B für Psychiatrie, Geriatrie (Altersmedizin) erfolgen oder teilstationärer Behandlung bei krankhaften Schlafstörungen. Vorstationäre Behandlung: Längstens 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen.
- Nachstationäre Behandlung: Nachbehandlung unmittelbar nach einem stationärem Aufenthalt und dient der Sicherstellung und Festigung des Behandlunserfolges mit Nachbehandlung durch
das Krankenhaus: Längstens 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung.
Erstattung von Krankenhausleistungen:
- Auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus, denn Spezialisten beanspruchen höhere Honorare !
Privatärztliche Behandlung auch bei ambulanten Operationen:
- Erstattungsfähig zu 100 %, wenn diese ambulante Operationen eine vollstationäre Heilbehandlung ersetzen !
Telefonische Gesundheitsberatung:
- An 7 Tagen der Woche können Sie sich kostenlos von Ärzten und medizinischen Fachkräften in
allen Gesundheitsfragen beraten lassen. Sie bekommen Tipps zum Umgang mit Erkrankungen oder Schmerzen im Alltag. Gesundheitstipps mit Beantwortung Ihrer Fragen zur
gesunden Ernährung, Reisemedizin, Schwangerschaft, Allergien oder dem optimalen Impfschutz. Hilfe bei der Suche nach Spezialisten, Fachkliniken, Selbsthilfegruppen, Reha-Einrichtungen oder
Pflegeplätze für Sie.
- Die medizinische Auskunft ergänzt die ärztliche Diagnose und Therapie, aber ersetzt keinen
Arztbesuch !
Wartezeiten:
- Es sind Wartezeiten zu berücksichtigen, das heißt, um die Versicherten-Gemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu schützen
leistet die Kranken-Zusatz-Versicherung vom Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer bzw. Wartezeit erstmalig.
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Psychotherapie, Entbindung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Ausnahmen von der Wartezeit:
- Bei Unfällen entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Bei ärztlicher Untersuchung können für
Neuverträge und Vertragsänderungen die Wartezeiten in sämtlichen Tarifen entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis mit entsprechendem Untersuchungs-Ergebnis innerhalb von 2 Wochen
nach der Antragsstellung beim Versicherer eingereicht wird. Die Kosten trägt der Antragsteller.
Bei Fragen zur
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