HUNDEHALTER HAFTPFLICHT 

Tarife für Singles Generation-60plus

Tarife für Familien Generation 60plus

 

Deckungssummen im Exklusiv-Tarif: 

10.000.000 Euro

pauschal für Personen-, Sach- und  Vermögensschäden. 

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungskunden als privater Halter, der in der Police genannten Hunde.    

Das Gesetz ist eindeutig:

  • Als Hundehalter haften Sie für alle durch Ihren Vierbeiner verursachten Schäden mit Ihrem privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe.
  • Auch dann, wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft.

 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungskunden zum Beispiel wegen:

  • Führen ohne Leine. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungskunden, wegen Schäden, die durch unangeleinte Hunde verursacht werden.
  • Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.   
  • Schäden an beweglichen Objekten z. B. Mobiliar innerhalb von zu privaten Zwecken vorübergehend gemieteten Räumen in Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) sowie Schiffskabinen.     
  • Teilnahme an Hundeschule, Hunderennen, Turnieren und Schauvorführungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungskunden aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z. B. Turnieren, Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehrgängen, Hundeprüfungen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).            
  • Figuranten. Versichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Figuranten (Scheinverbrechern). Mit Figurant ist der Assistent eines Hundetrainers gemeint, der die Rolle eines Verbrechers "spielt" und vom Hund gefasst wird.    
  • Forderungsausfalldeckung ab dem ersten Euro von der eigenen HUNDEHALTER HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG. Sie gehen mit Ihrem Hund Gassi. Plötzlich rennt ein anderer Hund auf Ihren Hund zu und beißt ihn. Die Verletzungen sind so stark, dass Ihr Hund tierärztlich behandelt werden muss. Der Hundehalter hat keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen und hat nicht genug Geld, um für den entstandenen Schaden aufzukommen. Sie haben erfolgreich gegen den Hundebesitzer geklagt und auf Grund des Urteils kann Ihre HUNDEHALTER HAFTPFLICHT den Schaden begleichen und wendet sich dann an den Schädiger, um das Geld zurückzufordern.       

Nicht versicherbar sind folgende Hunde oder deren Mischlinge: 

Alano, American Bulldog, American Pitbull Terrier (American), Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro (Cao de Fila), Kangal (Karabasch), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Pitbull Terrier, Rottweiler, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.

 

 

 

 

 

 

 

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