- Deckungssummen im Exklusiv-Tarif: 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haft-
pflicht des Versicherungskunden als
privater Halter, der in der Police
genannten Hunde.
Der Jahresbeitrag
beträgt 81,84 Euro.
Je weiterer Hund 69,57 Euro.
Das Gesetz ist eindeutig:
Als Hundehalter haften Sie für alle
durch Ihren Vierbeiner verursachten
Schäden mit Ihrem privaten
Vermögen und in unbegrenzter Höhe.
Auch dann, wenn Sie kein eigenes
Verschulden trifft.
Versichert ist die gesetzliche Haft-
pflicht des Versicherungskunden
zum Beispiel wegen:
- Führen ohne Leine (kein Leinen-zwang)
Versichert ist die gesetzliche Haft-pflicht des Versicherungskunden, wegen Schäden, die durch unange-leinte Hunde verursacht werden.
- Teilnahme an Hundeschule, Hunde-rennen, Turnieren und Schauvor-führungen
Versichert ist die gesetzliche Haft-pflicht des Versicherungskunden aus der privaten Teilnahme an
Hunde-sportveranstaltungen (z. B. Turnieren, Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehr-gängen, Hundeprüfungen sowie den Vorbereitungen
hierzu (Training).
- Figuranten
Versichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Figuranten (Scheinverbrechern). Mit Figurant ist der
Assistent eines Hundetrainers ge-meint, der die Rolle eines Verbrechers "spielt" und vom Hund gefasst wird.
- Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
- Schäden an beweglichen Objekten z. B. Mobiliar innerhalb von zu privaten Zwecken vorübergehend gemieteten Räumen in
Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) sowie Schiffskabinen.
- Forderungsausfalldeckung ab dem ersten Euro von der eigenen Privat Haftpflicht-Versicherung
Sie gehen mit Ihrem Hund Gassi. Plötzlich rennt ein anderer Hund auf Ihren Hund zu und beißt ihn. Die Verletzungen sind so stark, dass Ihr Hund tierärztlich
behandelt werden muss. Der Hundehalter hat keine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen und hat nicht genug Geld, um für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Sie haben erfolgreich gegen den Hundebesitzer
geklagt und auf Grund des Urteils kann Ihre HUNDEHALTER HAFTPFLICHT den Schaden begleich-en und wendet sich dann an den Schädiger, um das Geld zurückzu-fordern.