Armutsfalle Pflegefall 2023 !
Was kostet Pflege zu Hause ?
Was kostet Pflege im Pflegeheim ?
Auf jeden Fall einen tiefen Griff ins
eigene Portemonnaie !
- Die gesetzliche Pflegekasse ist an die gesetzliche Krankenkasse angegliedert und beteiligt sich bei
vollstationärer Pflege im Pflegeheim an den Kosten für pflegerische Leistungen mit Pflegegrad 2 bis 5 !
- Allerdings: Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung
(Mahlzeiten) zahlt der Pflegebedürftige aus eigener Tasche !
- Fazit: Bei den Leistungen der Pflegekassen hier am Beispiel der Pflege in Pflegeheimen handelt es sich um eine staatliche Hilfe mit
Teilkaso-Absicherung bzw. um eine Grundabsicherung.
- Wie teuer Pflege werden kann mit verschiedenen Pflegegraden, ob bei häuslicher Pflege in NRW oder z. B. in Pflegeheimen in Leverkusen erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen !
Was kostet Pflege des Pflegebedürftigen
zu Hause durch ANGEHÖRIGE ?
Hier: Durchschnittliche monatliche Pflegekosten bei hohem Pflegeaufwand in Nordrhein-Westfalen für Pflegegrade 2
bis 5 ! Abzüglich Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse !
Pflegegrad 1 bleibt in der
Tabelle unberücksichtigt, da
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die von ihren Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt werden, keinen Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse haben
!
- Hintergrund: Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 bewältigen ihr Leben weitgehend selbstständig. Es handelt sich hier
überwiegend um ältere Menschen, die nur geringe Krankheitssymptome oder eine leichte Demenz aufweisen.
Was kostet Pflege des Pflegebedürftigen
zu Hause durch PFLEGEDIENSTE ?
Hier: Durchschnittliche monatliche Pflegekosten bei hohem Pflegeaufwand in Nordrhein-Westfalen für
Pflegegrade 2 bis 5 ! Abzüglich Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse !
Pflegegrad 1 in der obengenannten Tabelle bleibt unberücksichtigt, da
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die einen Pflegedienst beauftragen, keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen* von der Pflegekasse haben. *Pflegesachleistungen sind pflegerische Leistungen, die von professionellen Pflegekräften ambulanter Pflegedienst erbracht
werden.
- Hintergrund: Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 bewältigen ihr Leben weitgehend selbstständig. Es
handelt sich hier überwiegend um ältere Menschen, die nur geringe Krankheitssymptome oder eine leichte Demenz aufweisen.
Was kostet Pflege des Pflegebedürftigen
bei vollstationärer Pflege im PFLEGEHEIM
?
Beispielsweise in Leverkusen, und zwar:
- 1) Im günstigsten PFLEGEHEIM in Leverkusen ?
- 2) Im teuersten
PFLEGEHEIM in Leverkusen ?
- 3) Wie hoch
sind die durchschnittlichen Pflegekosten aller PFLEGEHEIME in Leverkusen ?
- Bitte berücksichtigen Sie, daß Pflegebedürftige seitens der Pflegekasse erst mit Pflegegrad 2 Anspruch auf vollstationäre Pflege im Pflegeheim haben, und zwar für pauschalierte pflegebedingte Aufwendungen: Pflege, Betreuung und medizinische
Behandlungspflege. Unterkunft und Verpflegung zahlt der Heimbewohner aus eigener Tasche !
- Heimbewohner mit Pflegegrad 1 sind weitgehend Selbstzahler bis auf einen Zuschuß von der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen !
- Die " P f l e g e " als Vorsorgeproblem
ist ein allseits vieldiskutiertes Thema in der Öffentlichkeit !
Pflegebedürftig kann jeder werden auf Grund von Krankheit oder Unfall:
- Pflegebedürftigkeit geht einher mit altersbedingtem Kräfteverfall (gemeint ist das Nachlassen körperlicher oder geistiger
Kräfte).
- Pflegebedürftige werden lange gepflegt. Demenzpatienten noch länger.
- Mehr als die Hälfte (53 %), der über 85-jährigen ist heute pflegebedürftig.
- Die
durchschnittliche Pflegedauer eines Pflegebedürftigen beträgt ca. 6
Jahre.
- Die durchschnittliche Pflegedauer eines an
Demenz erkrankten Pflegebedürftigen beträgt ca. 11 Jahre.
Besonderheiten mit Pflegegrad 1
bei Stationärer Pflege
- PFLEGEVERSICHERTE mit Pflegegrad 1 erhalten von der Pflegekasse lediglich einen Zuschuss bei vollstationärer Pflege (§ 43 Absatz 3 SGB XI) in Höhe von 125 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind somit
weitgehend Selbstzahler (!) bzw. zahlen weitgehend aus eigener Tasche.
- Hintergrund: PFLEGEVERSICHERTE haben erst ab Pflegegrad 2 Anspruch auf vollstationäre
Pflege im Heim. Dabei übernimmt die Pflegekasse pauschalierte pflegebedingte Aufwendungen, und zwar für
Pflegeleistungen je nach Pflegegrad 2 bis 5.
- Für weitere Kosten insbesondere für Unterkunft (Einbett- oder Zweibettzimmer) und Verpflegung (Mahlzeiten) kommt der
Pflegebedürftige in voller Höhe selbst auf.
Seit 1. Januar 2017 ist die Pflegereform durch das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten.
- Dies bedeutet, daß jedes Pflegeheim bezüglich der Gesamtheit aller Heimbewohner einen
durchschnittlichen Eigenanteil für Pflegerische Leistungen (Pflege, Betreung und medizinische Behandlungspflege) kalkuliert.
- Somit zahlt jeder Pflegebedürftige, und zwar unabhängig von seinem individuellen Pflegegrad, egal ob Pflegegrad 2 oder 5, den gleichen
(!) einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Pflegerische Leistungen im
Pflegeheim.
- Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 werden die Kosten pro
Pflegeplatz kalkuliert und unterliegen somit nicht einem durchschnittlichen Eigenanteil für pflegerische Leistungen, wie dies bei
der Gesamtheit aller Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 der Fall ist.
Zusammensetzung des Eigenanteils, das ist der Kostenbetrag, den der Heimbewohner bei vollstationärer Pflege aus eigener Tasche zahlt.
Eigenanteil =
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegerische Leistungen bei Heimbewohnern mit Pflegegrad 2 bis 5 !
- Bei Heimbewohnern mit Pflegegrad 1 handelt es sich um Kosten pro Pflegeplatz für pflegerische Leistungen
!
- + Kosten für Unterkunft (Zimmer oder Appartement).
- + Kosten für Verpflegung (Mahlzeiten).
- + Investitionskosten (betreffen das Gebäude und die technischen Anlagen des Pflegeheims. Beispielsweise Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen. Umbau- und Ausbauarbeiten. Gebäudemieten oder
Finanzierungskosten, die der Betreiber des Pflegeheims aufwendet).
- + Ausbildungskosten: Das Heimentgelt erhöht sich um Ausbildungskosten für die Ausbildung von Pflegefachkräften und kann vom
Heimbetreiber als Kostenbestandteil den Heimbewohnern in Rechnung gestellt werden.
- + Gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen, die der Pflegebedürftige mit dem Heim individuell vereinbart zum Beispiel: Besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung
wie ein besonders großes und komfortabel ausgestattetes Zimmer, individuelle Nutzung von Telefon, TV, Internet, Teilnahme an "Gourmetkost", ... Zusätzliche pflegerische
Leistungen, zum Beispiel: Physiotherapie außerhalb ärztlicher Verordnung. Zusätzliche betreuende Leistungen, zum Beispiel: Persönliche Begleitung zu
Arztbesuchen, individueller Vorlese-Service, ...
Der von Pflegeleistungen abhängige
Pflegebedürftige zahlt aus eigener Tasche,
solange eigenes verwertbares Einkommen
vorhanden ist, zum Beispiel aus:
- Altersrente / Beamtenpension, Zins- und Mieterträge.
Ebenso wird vorhandenes Vermögen zum
Beispiel:
- Wertpapiere, Goldmünzen, Schmuck, verpfändbares Haus / Wohnung zur Kostendeckung im
Pflegefall verwertet.
- Auch Schenkungen (z. B. Immobilien) der letzten 10 Jahre gehören zum Vermögen und müssen wegen Verarmung des Schenkers
(hier des Pflegebedürftigen) rückabgewickelt werden.
- Sind nach dem Tod der pflegebedürftigen Person noch Verbindlichkeiten beim Sozialamt offen, werden die Erben
hierfür in Anspruch genommen. Allerdings nur für Kosten der Sozialhilfe die innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind.
- Wenn das Vermögen der zu pflegenden Person aufgebraucht ist, wird nach Prüfung des Sozialamts (Sozialamt geht
zunächst in Vorlage der ungedeckten Pflegekosten) der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zur Unterhaltszahlung
herangezogen.
- Kann der Ehegatte / Lebenspartner den fehlenden Unterhalt nicht mehr aufbringen, werden zum Schluss die
Kinder für den fehlenden Unterhalt der ungedeckten Pflegekosten in Haftung genommen, denn Verwandte in gerader Linie, das heißt Großeltern - Eltern - Kinder sind
verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren. Betroffen ist das laufende Einkommen der Kinder.
- Allerdings gilt seit Januar 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz wonach Kinder pflegebedürftiger Eltern zu Unterhaltszahlungen erst dann verpflichtet sind, wenn
das Bruttojahreseinkommen der Kinder 100.000 Euro übersteigt. Im Sinne der 100.000 Euro-Grenze sind auch sonstige Einnahmen wie aus Vermietung und Verpachtung oder aus Wertpapierhandel als Einkommen zu berücksichtigen. Das eigene Vermögen der Kinder, z.
B. Wohneigentum, wird für den Elternunterhalt nicht (!) herangezogen. Ebenso wird das Einkommen der Schwiegerkinder nicht herangezogen.
Bitte bedenken Sie bei der Kalkulation des Pflegekostenbedarfs:
- Reicht das Haushaltseinkommen im Pflegefall für den verbleibenden Ehepartner / Lebenspartner, um den
Lebensstandard zu erhalten ? Gemeint ist der Lebensstandard bezüglich des Haushaltseinkommens, welches vor Eintritt des Pflegefalls zur Deckung der Lebenshaltungskosten der
Eheleute oder der Lebenspartner eingeplant war und jetzt im Pflegefall mit den auftretenden Pflegekosten verrechnet wird.
- Berücksichtigt werden sollte auch, daß Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen untergebracht sind einen zusätzlichen regelmäßigen
Finanzbedarf haben, beispielsweise für Telefon, TV, Internetzugang, Friseurbesuch, Kosmetische Behandlungen (z. B. Hand- und Fußpflege), Zuzahlungen für Medikamente, Taxidienste, Geschenke
fürs Personal, Körperpflegemittel, Genussmittel, Kleidung.
Bedeutung aller Pflegegrade 1 bis 5 bei Pflegebedürftigkeit mit Beispielen erklärt
!
Bei Pflegebedürftigkeit ist immer wieder die Rede von Pflegegraden.
Vorausetzung, um Leistungen von der gesetzlichen Pflege-Versicherung bzw. von der Pflegekasse zu erhalten ist eine Einstufung in einen Pflegegrad.
Die Prüfung erfolgt durch den medizinischen Dienst.
Grundlage bei der Einstufung von Pflegegraden 1 bis 5 seit der Pflegereform 2017 ist die SELBSTSTÄNDIGKEIT einer Person im Alltag. Dabei wird festgestellt: Was kann der Pflegebedürftige alleine bewältigen und wobei
sind personelle Unterstützung bzw. Hilfsmittel, beispielsweise ein Badewannen-Lifter erforderlich.
Seit 2017 geht es bei der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht mehr um verrichtungsbezogenenen
Hilfebedarf in Minuten, z. B. beim Aufstehen, Anziehen, Waschen, Nahrungsaufnahme, sondern bewertet werden Aktivitäten, die der Pflegebedürftige praktisch
noch in der Lage ist zu bewerkstelligen, ohne fremde Hilfsmittel.
Dabei gilt eine Handlung auch als SELBSTSTÄNDIG, die mit Hilfsmitteln bewerkstelligt werden
können, z. B., wenn sich ein Pflegebedürftiger ohne personelle Hilfe mit einem Rollator frei in der Wohnung bewegen kann.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 bewältigen ihr Leben weitgehend selbstständig ! Es handelt sich hier überwiegend um ältere
Menschen, die nur geringe Krankheitssymptome oder eine leichte Demenz aufweisen (Demenz lat. "ohne Geist" steht für eine Vielzahl von Krankheiten. Alzheimer ist mt
ca. 2/3 die häufigste Demenzform. Von Demenz spricht man, wenn über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten Denkschwierigkeiten, Störungen des Kurz- und Langzeitgedächtnisses und
Orientierungsstörungen vorliegen).
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit.
Zum Beispiel: Ausgeprägte Störung des Bewegungsapparates oder Demenz im Anfangsstadium.
Wichtig
für Pflegebedürftige ab
Pflegrad 2
- Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld von der
Pflegekasse für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen
(beispielsweise Ehefrau pflegt Ehemann) gepflegt werden !
- Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Mit
Pflegesachleistungen sind pflegerische Leistungen gemeint, die von häuslichen Pflegehilfen ambulanter Pflegedienste erbracht werden.
- Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflege im Pflegeheim.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Zum Beispiel durch Teillähmungen oder Demenz bzw. geistige Behinderung.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Meist vollständige Immobilität (Bettlägerigkeit), zum Beispiel Querschnittslähmung oder fortgeschrittene
Demenz.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Körperliche hochgradige Beeinträchtigung von Personen, die steh- und gehunfähig und überwiegend bettlägerig sind
bei gleichzeitig fortgeschrittener Demenz.