AMBULANTE ZUSATZ-VERSICHERUNGEN
mit Leistungen in einem Vertrag beim Arzt
für Naturheilverfahren, Heilpraktiker und
Augenarzt bezüglich (LASER-OP) !
Angebote für 0 bis 65-jährige Interessenten !
Darüber hinaus auf Anfrage. Bei Vertragsabschluss
sind Gesundheitsfragen erforderlich.
Leistungsspektrum
Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden
entweder beim Arzt mit Zusatzbezeichnung
z. B. Arzt für Naturheilverfahren,
Arzt für Akupunktur, Arzt
für Homöopathie
oder beim Heilpraktiker als Spezialist für
Naturheilkunde, um Linderung oder Heilung
zu erfahren.
Alternative Medizin als Ergänzung zur
Schulmedizin zum Beispiel
- Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Homöopathie,
Neuraltherapie nach Huneke, Enzymtherapie, Osteopathie *
- Unter Osteopathie* versteht man Heilbehand-lungen, die durch manuelle Beseitigung von Blockaden bzw. Beseitigung von Bewegungs-verlusten die körperliche Funktionsfähigkeit wiederherstellt.
Der Osteopath untersucht und behandelt mit seinen Händen.
- Leistungen, die ein Osteopath erbringt sind erstattungsfähig, wenn die Behandlung von
einem ausgebildeten Osteopath mit Heilpraktiker-Status durchgeführt wird.
Erstattung beim Arzt für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
- 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro vom Rechnungsbetrag =
2.250 Euro (90 % Erstattung vom Rechnungsbetrag von 2.500 Euro = 2.250 Euro) innerhalb von 2 aufeinander folgenden
Kalenderjahren. Ab dem 3. und 4. Kalenderjahr und in Folge stehen wieder 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro
Rechnungs-betrag zur Verfügung.
- Beim Arzt für Naturheilverfahren erfolgt die
Abrechnung nach Hufeland Verzeichnis bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ) inklusiver verordneter
naturheilkundlichen Medikamente, Heil- und Verbandsmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
- Beim Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach dem
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GbüH) bis zum jeweiligen Höchstsatz inklusiver verordneter Medikamente, Heil- und Verbandsmittel
und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
Erstattung beim Augenarzt bezüglich
brechkraftverändernde Augenoperation
mittels Laser-Operation:
- Einmalig bis zu 1.000 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Anspruch besteht nach Ablauf von 36 Monaten Wartezeit seit Beginn der Versicherung.
Erstattung der Restkosten für medizinisch
notwendige Sehhilfen: (Brillen, Gläser,
Kontaktlinsen) bei Erwachsenen:
- 100 % für Erwachsene ab Alter 21 bis zu 330 Euro alle 36 Monate, auch ohne Vorleistung
der Kasse.
Erstattung der Restkosten für medizinisch
notwendige Sehhilfen (Brillen, Gläser,
Kontaktlinsen) bei Kindern/Jugendlichen.
- 100 % für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 bis zu 165 Euro
pro Kalenderjahr nach
Vorleistung der Kasse.
- Erfolgt keine Vorleistung der Kasse, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten
oder bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Erstattung 100 % der gesetzlichen
Zuzahlungen bei
kassenärztlicher
Behandlung im Rahmen des Leistungs-
katalogs der gesetzlichen
Krankenver-
sicherung (nicht
für Sehhilfen):
- Für Heilmittel: Massagen, Fango, Krankengymnastik, med. Bäder,
...
- Für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel.
Erstattung bei Einweisung ins Kranken-
haus bezüglich Krankenhauswahl:
- Wahl einer anderen Klinik in Deutschland als in der Überweisung genannten Klinik mit einer Erstattung der
Restkosten für die allgemeine Pflegekasse !
- Achtung: Privatärztliche Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibett-zimmer nur als Zusatztarif über eine Krankenhaus-Zusatz-Versicherung möglich
!
Auslandsreisekrankenschutz weltweit
bis zu 56 Tagen !
- 100 % Erstattung der Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus. Krankenrücktransport im Notfall-Jet, wenn medizinisch notwendig
und ärztlich angeordnet.
- Überführungskosten beim Ableben der Versicherten Person an den Heimatwohnsitz oder der Bestattung am Sterbeort
bis zu einem Betrag von 10.000 Euro.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt eines versicherten Kindes bis zu 12 Jahren
sind zusätzlich die Kosten der Unterkunft einer nahestehenden Person im selben Kranken-zimmer
erstattungsfähig.
Pauschale Erstattung von Beiträgen bei
Leistungsfreiheit für:
- Versicherungsnehmer, die im abgelaufenen Kalender-jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten bei
Leistungsfreiheit 50 Euro (25 Euro bis Alter 20). Die Pauschalerstattung wird im 2. Halbjahr des Folgejahres ausgezahlt.
Wartezeiten:
- Es sind Wartezeiten zu berücksichtigen, das heißt, um die Versicherten-Gemeinschaft von Anfang an vor
überhöhten Kosten zu schützen leistet der Kranken-versicherer vom Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartzeit) erstmalig !
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Psychotherapie und Entbindung.
Ausnahme von der Wartezeit:
- Bei Unfällen entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Wartezeiterlaß:
- Bei ärztlicher Untersuchung können für Neuverträge und Vertragsänderungen die Wartezeiten in sämtlichen
Tarifen entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis mit entsprechenden Untersuchungsergebnis innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer eingereicht wird. Die Kosten trägt der
Antragsteller.
Option Kranken-Vollversicherung gegen Zusatzbeitrag versicherbar
!
- Der Versicherungskunde hat ein Optionsrecht, das heißt Wahlrecht, die ambulante Zusatz-Versicherung für Kassen-Versicherte
ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung umzustellen
mit
Status als Privatpatient für:
- Ambulante und Stationäre Heilbehandlung.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Kranken-Tagegeld-Versicherung für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag und Selbstständige ab dem 22. Tag der
Arbeitsunfähigkeit.
- Umstellung der bisherigen Pflege-Pflicht-Versicherung als "Kassen-Versicherter" nach Versicherungspflicht für Versicherte der
Privaten Pflege-Pflicht-Versicherung.
Das Optionrecht seitens des Versicherungsnehmers endet:
- Mit Wahrnehmung der Option bzw. mit Ablauf des Monats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird, spätestens nach einer
Dauer von 10 Jahren ab Versicherungsbeginn der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung.
Das Optionsrecht auf Umstellung in eine Private Kranken-Vollversicherung kann unter folgenden
Voraussetzungen ausgeübt werden:
- Bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung !
- Bei
Wegfall
des Anspruchs auf beitragsfreie Familienversicherung.
- Sollte zu den oben genannten Ereignissen die Mindest-Bindungsfrist an die gesetzliche Krankenversicherung
(Krankenkasse), wegen eines versicherten Wahltarifs noch nicht abgelaufen sein, so verschiebt sich der Umstellungszeitpunkt in eine Private Kranken-Vollversicherung auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestbindungsfrist des
Wahltarifs* der Krankenkasse.
- *Wahltarife je nach Krankenkasse sind beispielsweise
Wahltarife-Zahnersatz mit Veringerung des Eigenanteils für medizinisch notwendigen Zahnersatz oder Wahltarife- Alternative Medizin mit Erweiterung des Erstattungsumfang für
alternative Medizin.
- Ausübung des Optionsrechts auf Umstellung in eine Private Kranken-Vollversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen erfolgt jeweils nach Ablauf
von 3 Jahren und nach Ablauf von 5 Jahren gerechnet ab Ver-sicherungsbeginn in der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung für Kassen-Versicherte.
Ambulante Kranken-Zusatz-Versicherung
Monatliche Beiträge Stand 1/2021 für
Erwachsene zum Beispiel bei
Eintrittsalter
Beitrag
25
35,86 Euro 30
38,29 Euro
35
40,55 Euro
40
42,81 Euro
45
45,14 Euro
50
47,77 Euro
55
50,95 Euro
60
54,43 Euro
65
57,97 Euro