AMBULANTE
KRANKEN-ZUSATZ-VERSICHERUNGEN
für Kassen-Patienten mit Leistungen beim
Arzt für Naturheilverfahren, Heilpraktiker,
Augenarzt (versichert ist LASER-OP !)
Angebote für 0 bis 65-jährige Interessenten !
Darüber hinaus auf Anfrage.
Bei Vertragsabschluss sind Gesundheitsfragen
erforderlich.
Leistungsspektrum
alternativer Heilmethoden der ambulanten
Kranken-Zusatz-Versicherung, um Linderung oder Heilung zu erfahren entweder beim Arzt mit
Zusatzbezeichnung, z. B.
- Arzt für Naturheilverfahren, Arzt für Akupunktur, Arzt für Homöopathie oder beim Heilpraktiker als Spezialist für Naturheilkunde.
Alternative Medizin als Ergänzung zur Schulmedizin, zum
Beispiel
- Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Homöopathie,
Neuraltherapie nach Huneke, Enzymtherapie, Osteopathie *
- Unter Osteopathie* versteht man Heilbehandlungen, die durch manuelle Beseitigung von Blockaden bzw. Beseitigung
von Bewegungsverlusten die körperliche Funktionsfähigkeit wiederherstellt. Der Osteopath untersucht und behandelt mit seinen Händen.
- Leistungen, die ein Osteopath erbringt sind erstattungsfähig, wenn die Behandlung von einem ausgebildeten Osteopath mit Heilpraktiker-Status durchgeführt
wird.
Erstattung beim Arzt
für Naturheilverfahren
oder Heilpraktiker
- 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro vom Rechnungsbetrag = 2.250 Euro (90 % Erstattung vom Rechnungsbetrag
von 2.500 Euro = 2.250 Euro) innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
- Ab dem 3. und 4. Kalenderjahr und in Folge stehen wieder 90 % Erstattung bis zu 2.500 Euro Rechnungsbetrag zur
Verfügung.
- Beim Arzt für
Naturheilverfahren erfolgt die Abrechnung nach Hufeland Verzeichnis bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) inklusiver verordneter naturheilkundlichen Medikamente, Heil- und Verbandsmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
- Beim Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GbüH) bis zum jeweiligen Höchstsatz inklusiver verordneter Medikamente, Heil- und
Verbandsmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen.
Erstattung beim
Augenarzt bezüglich brechkraftverändernde Augenoperation
mittels Laser-Operation:
- Einmalig bis zu 1.000 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Anspruch besteht nach Ablauf von 36 Monaten Wartezeit seit Beginn der Versicherung.
Erstattung der Restkosten
für medizinisch notwendige Sehhilfen: (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen) bei Erwachsenen:
- 100 % für Erwachsene ab Alter 21 bis zu 330 Euro alle 36 Monate, auch ohne
Vorleistung der Kasse.
Erstattung der Restkosten für
medizinisch notwendige Sehhilfen (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen) bei Kindern/Jugendlichen.
- 100 % für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 bis zu 165 Euro pro Kalenderjahr nach Vorleistung der Kasse.
- Erfolgt keine Vorleistung der Kasse, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten
oder bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Erstattung 100
% der gesetzlichen Zuzahlungen bei
kassenärztlicher Behandlung im Rahmen des Leistungskatalogs (außer für Sehhilfen) der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar für:
- Heilmittel: Massagen, Fango, Krankengymnastik, med. Bäder,
...
- Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel (z.
B. Rollatoren, Hörgeräte, Rollstühle, ...)
Erstattung bei Einweisung
ins Krankenhaus bezüglich
Krankenhauswahl:
- Wahl einer anderen Klinik in Deutschland als in der Überweisung genannten Klinik mit einer Erstattung der
Restkosten für die allgemeine Pflegekasse !
- Achtung: Privatärztliche Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder
Zweibett-zimmer nur als Zusatztarif über eine Krankenhaus-Zusatz-Versicherung möglich !
- Bittte anklicken: Krankenhaus-Zusatz-Versicherungen für Kassen-Patienten.
Auslandsreisekrankenschutz
weltweit bis zu 56 Tagen !
- 100 % Erstattung der Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus. Krankenrücktransport im Notfall-Jet, wenn medizinisch notwendig und
ärztlich angeordnet.
- Überführungskosten beim Ableben der Versicherten Person an den Heimatwohnsitz oder der Bestattung am Sterbeort
bis zu einem Betrag von 10.000 Euro.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt eines versicherten Kindes bis zu 12 Jahren sind zusätzlich die Kosten der Unterkunft einer nahestehenden Person im selben Kranken-zimmer
erstattungsfähig.
Pauschale Erstattung von Beiträgen
bei Leistungsfreiheit für:
- Versicherungsnehmer, die im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten bei
Leistungsfreiheit 50 Euro (25 Euro bis Alter 20). Die Pauschalerstattung wird im 2. Halbjahr des Folgejahres ausgezahlt.
Wartezeiten:
- Es sind Wartezeiten zu berücksichtigen, das heißt, um die Versicherten-Gemeinschaft von Anfang an vor überhöhten Kosten zu schützen
leistet der Krankenversicherer vom Versicherungsbeginn an nach Ablauf einer Versicherungsdauer (Wartzeit) erstmalig !
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Psychotherapie und Entbindung.
Ausnahme von der Wartezeit:
- Bei Unfällen entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Wartezeiterlaß:
- Bei ärztlicher Untersuchung können für Neuverträge und Vertragsänderungen die Wartezeiten in sämtlichen Tarifen entfallen, wenn
ein ärztliches Zeugnis mit entsprechend-en Untersuchungsergebnis innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer eingereicht wird. Die Kosten trägt der
Antragsteller.
Option auf
Kranken-Vollversicherung
gegen Zusatzbeitrag versicherbar !
- Der Versicherungskunde hat ein Optionsrecht, das heißt Wahlrecht, die ambulante Kranken-Zusatz-Versicherung
für Kassen-Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung umzustellen mit Status als Privatpatient
für:
- Ambulante und Stationäre Heilbehandlung.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Kranken-Tagegeld-Versicherung für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag und Selbstständige ab dem 22. Tag der
Arbeitsunfähigkeit.
- Umstellung der bisherigen Pflege-Pflicht-Versicherung als "Kassen-Versicherter" nach Versicherungspflicht für Versicherte der
Privaten Pflege-Pflicht-Versicherung.
Das Optionrecht seitens des
Versicherungsnehmers endet:
- Mit Wahrnehmung der Option bzw. mit Ablauf des Monats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird,
spätestens nach einer Dauer von 10 Jahren ab Versicherungsbeginn der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung.
Das Optionsrecht auf Umstellung in eine Private
Kranken-Vollversicherung
kann unter folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:
- Bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung !
- Bei
Wegfall
des Anspruchs auf beitragsfreie Familienversicherung.
- Sollte zu den oben genannten Ereignissen die Mindest-Bindungsfrist an die gesetzliche Krankenversicherung
(Krankenkasse), wegen eines versicherten Wahltarifs noch nicht abgelaufen sein, so verschiebt sich der Umstellungszeitpunkt in eine Private Kranken-Vollversicherung auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestbindungsfrist des
Wahltarifs* der Krankenkasse.
- *Wahltarife je nach Krankenkasse sind beispielsweise Wahltarife: Zahnersatz mit Veringerung des
Eigenanteils für medizinisch notwendigen Zahnersatz oder Wahltarife: Alternative Medizin mit Erweiterung des Erstattungsumfang für alternative
Medizin.
- Ausübung des Optionsrechts auf Umstellung in eine Private Kranken-Vollversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen
erfolgt jeweils nach Ablauf von 3 Jahren und nach Ablauf von 5 Jahren gerechnet ab Versicherungsbeginn in der ambulanten Kranken-Zusatz-Versicherung für
Kassen-Versicherte.
Monatliche Beiträge Stand 1/2021
zum Beispiel bei
Eintrittsalter
Beitrag
0 bis 15 12,65
Euro
16 bis 20 13,26 Euro
21
33,80 Euro
25
35,86 Euro
30
38,29 Euro
35
40,55 Euro
40
42,81 Euro
45
45,14 Euro
50
47,77 Euro
55
50,95 Euro
60
54,43 Euro
65
57,97 Euro